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WIRTSCHAFTScampus Dr. Peemöller GmbH ist eingetragenes Unternehmen bei brainGuide

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Auch bei Fördermaßnahmen lässt Sie der Wirtschaftscampus nicht alleine. Selbstverständlich ist es möglich, Fördermaßnahmen für unsere Lehrgänge in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich über aktuelle Fördermaßnahmen, wie z.B. die Bildungsprämie, das Meister-BAföG oder den Bildungsscheck NRW sowie die Förderung durch ein Stipendium (Begabtenförderung) oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr im Internet oder in einer der zahlreichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Bildungsprämie
Mit Weiterbildung schaffen Sie sich neue Chancen. Und mit der Bildungsprämie sichern Sie sich dabei noch Vorteile: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein. Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten:

Der Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Das Weiterbildungssparen
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren.

Wo bekomme ich die Bildungsprämie?
Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter 0800 / 2623 000. Oder Sie finden sie im Internet mit der Übersichtskarte auf der Seite der Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info.


Meister-BAföG

Nutzen Sie das Meister-BAföG für Aufstiegsfortbildungen oder zur Existenzgründung! Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten oder Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über das Meister-BAföG finanzieren. Sie besitzen keine abgeschlossene Berufsausbildung? Sie können auch dann Meister-BAföG beantragen. In diesem Fall brauchen Sie aber eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis. Diese muss fachlich zu Ihrem angestrebten Fortbildungsziel passen. Auskunft erhalten Sie bei der regionalen Behörde, die für Ihren Meister-BAföG-Antrag zuständig ist.

Was ist das Meister-BAföG?
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister- BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss bzw. den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Wie hoch ist das Meister-BAföG?
* 30,5% der persönlichen Fördersumme wird derzeit vom Staat als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden.
* Die restlichen 69,5% der Summe werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
* Bei erfolgreich bestandener Abschlußprüfung werden zusätzlich 25% des genommenen Darlehens auf Antrag erlassen.

Wer bekommt das Meister-BAföG?
Einen Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann stellen, wer:
* im Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist
* und sich als Handwerker, Techniker oder Fachkraft in Voll- oder Teilzeit auf den Fortbildungsabschluss zum Handwerks- oder Industriemeister, Fachkaufmann/-frau oder BetriebswirtIn u. a. vorbereitet.

Eine Altersgrenze besteht nicht. Für AntragstellerInnen, die die Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Staates besitzen, bestehen besondere Voraussetzungen.

Wo bekomme ich das Meister-BAföG?
Ausführliche Informationen, Beispielrechnungen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite http://www.meister-bafoeg.info oder telefonisch unter der gebührenfreien Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Telefon: 0800-6223634.


Bildungsscheck NRW
Um mehr Beschäftigte und Betriebe für berufliche Weiterbildung zu gewinnen, gibt es in Nordrhein-Westfalen den Bildungsscheck. Mit dem Bildungsscheck können Sie 50% der Weiterbildungsausgaben bis max. 500 EUR finanzieren.

Wer bekommt den Bildungsscheck?
Die Fördermaßnahme richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeiten in NRW. Das heißt für Sie: Interessierte Mitarbeiter können für Ihre berufliche Weiterbildung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter benötigen. Einbezogen sind dabei alle Beschäftigungsgruppen: von den Fach- und Leistungskräften bis hin zu Minijobbern sowie Frauen und Männer in der Elternzeit. Ebenso können Sie als Existenzgründer diesen Bildungsscheck in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht länger als 5 Jahre selbständig sind.

Wo bekomme ich den Bildungsscheck?
Fachliche Auskunft erhalten Sie entweder unter der Telefonnummer 0180 / 3 100 118 oder im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de.


Gerne stehen wir Ihnen bei individuellen Fragen zu unseren Lehrgängen hinsichtlich dieser oder anderer möglicher Fördermaßnahmen persönlich zur Verfügung.

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