Nutzen Sie das Meister-BAföG für
Aufstiegsfortbildungen oder zur Existenzgründung! Diese finanzielle
Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten
oder Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang
komplett über das Meister-BAföG finanzieren. Sie besitzen
keine abgeschlossene Berufsausbildung? Sie können auch dann Meister-BAföG
beantragen. In diesem Fall brauchen Sie aber eine mehrjährige
und einschlägige Berufspraxis. Diese muss fachlich zu Ihrem angestrebten
Fortbildungsziel passen. Auskunft erhalten Sie bei der regionalen Behörde,
die für Ihren Meister-BAföG-Antrag zuständig ist.
Was ist das Meister-BAföG?
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) – sog. „Meister- BAföG“ – begründet
einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen
Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen
vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung
und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation
des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus
werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss bzw. den Schritt in die Selbstständigkeit
geschaffen.
Wie hoch ist das Meister-BAföG?
* 30,5% der persönlichen Fördersumme wird derzeit vom Staat
als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden.
* Die
restlichen 69,5% der Summe werden als zinsgünstiges Darlehen
gewährt.
* Bei erfolgreich bestandener Abschlußprüfung werden zusätzlich
25% des genommenen Darlehens auf Antrag erlassen.
Wer bekommt das Meister-BAföG?
Einen Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) kann stellen, wer:
* im Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist
* und sich als Handwerker,
Techniker oder Fachkraft in Voll- oder Teilzeit auf den Fortbildungsabschluss
zum Handwerks- oder Industriemeister, Fachkaufmann/-frau
oder BetriebswirtIn u. a. vorbereitet.
Eine Altersgrenze besteht nicht. Für AntragstellerInnen, die die
Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Staates
besitzen, bestehen besondere Voraussetzungen.
Wo bekomme ich das Meister-BAföG?
Ausführliche Informationen, Beispielrechnungen sowie die Antragsunterlagen
finden Sie auf der Webseite http://www.meister-bafoeg.info oder
telefonisch unter der gebührenfreien Hotline des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit, Telefon: 0800-6223634.
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