{"id":635,"date":"2018-12-18T11:15:02","date_gmt":"2018-12-18T10:15:02","guid":{"rendered":"http:\/\/compliance-focus.de\/?p=635"},"modified":"2023-03-21T10:34:34","modified_gmt":"2023-03-21T09:34:34","slug":"compliance-und-geschenke-im-jahr-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wirtschaftskriminalitaet\/geschenke\/compliance-und-geschenke-im-jahr-2018\/","title":{"rendered":"Compliance und Geschenke im Jahr 2018"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\"><ul class=\"shariff-buttons theme-default orientation-horizontal buttonsize-medium\"><li class=\"shariff-button xing shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#29888a\"><a href=\"https:\/\/www.xing.com\/spi\/shares\/new?url=https%3A%2F%2Fwww.wirtschaftscampus.de%2Fcompliance-focus%2Fwirtschaftskriminalitaet%2Fgeschenke%2Fcompliance-und-geschenke-im-jahr-2018%2F\" title=\"Bei XING teilen\" aria-label=\"Bei XING teilen\" role=\"button\" rel=\"noopener nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; 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Eine Thematik, welche nichts an Aktualit\u00e4t verloren hat.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Aus diesem Grund m\u00f6chten wir diesen Beitrag nun etwas aktualisieren und im Hinblick auf seitdem neu gefasste Regularien und Definitionen erg\u00e4nzen. Aber selbst die im weiteren Teil dargestellten Ergebnisse einer Studie im Hinblick auf Geschenke und Compliance und das Verhalten von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Mitarbeitern sind weiterhin ein Spiegelbild des t\u00e4glichen Umgangs und der Korruptionsproblematik.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Betrachtet man eine aktuelle Studie aus dem Jahr 2018, so erkennt man sehr eindringlich, dass die Problematik Bestechung und Korruption, welche auch die Thematik von Geschenken beinhaltet, weiterhin Unternehmen gleich welcher Gr\u00f6\u00dfe, Branche oder Unternehmensform, tagt\u00e4glich bedroht.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"600\" height=\"425\" class=\"wp-image-643\" src=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/grafik_geschenke2018-2.png\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/grafik_geschenke2018-2.png 600w, https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/grafik_geschenke2018-2-300x213.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><\/figure>\r\n<p><em>n = 2.2500 Befragte weltweit (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, leitende Mitarbeiter, Compliance Officer)<\/em><br \/><em>Quelle: Integrity in the spotlight &#8211; The future of compliance \/ Ernst &amp; Young Global Limited \/ 2018<\/em><br \/><em>Grafik: WIRTSCHAFTScampus<\/em><\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2><span style=\"color: #bd0926;\"><strong>Doch was sind eigentlich Geschenke?<\/strong><\/span><\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><strong>Wo f\u00e4ngt der Verdacht auf Korruption oder Bestechung an und was erlaubt der Gesetzgeber oder das Finanzamt?<\/strong><\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Das Unternehmen bzw. der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer entscheidet, wie Lieferanten, Kunden und nat\u00fcrlich intern ein Mitarbeiter beschenkt und Leistungen durch Aufmerksamkeiten gew\u00fcrdigt werden. Liegt das Geschenk in einem Kostenrahmen von bis zu 40 Euro, so ist dies immer unproblematisch, wenn das Unternehmen keine andere Untergrenze vorgesehen hat.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Eine Grenze von 60 Euro (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) darf hier keinesfalls \u00fcberschritten werden, da dies ab einem h\u00f6heren Betrag dem Finanzamt mitgeteilt werden muss. Hier wurde im Jahr 2015 die Grenze von 40 Euro lt. R 19.6 Abs. 1 LSt\u00c4R 2015 &#8222;Aufmerksamkeiten&#8220; auf 60 Euro (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) erh\u00f6ht. Ebenso festgeschrieben ist lt. \u00a7 8 Abs. 2 Satz 9 EStG die Grenze f\u00fcr Gutscheine oder Eintrittskarten. Hier kann man einen Mitarbeiter monatlich mit bis zu 44 Euro als Pr\u00e4mie oder Anerkennung beschenken.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Etwas anders ist dies im \u00f6ffentlichen Dienst definiert. Hier gibt es laut \u00a7\u00a7 331 f. des Strafgesetzbuchs eine eindeutige Regelung, die besagt, dass Geschenke an Bedienstete kategorisch verboten sind, sofern ein objektiver Bezug zwischen einem Geschenk und der dienstlichen T\u00e4tigkeit besteht. Sollte ein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang, zum Beispiel bei einer Ausschreibung oder Genehmigung bestehen, so ist der Arbeitnehmer laut dem Tarifvertrag f\u00fcr den \u00d6ffentlichen Dienst (TV\u00f6D) verpflichtet, dies unverz\u00fcglich zu melden und transparent zu machen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Es ist trotz gesetzlicher Regelung wichtig, die Geschenkeannahme bzw. das Verbot sowohl gesondert in einem Arbeitsvertrag zu verankern, dies parallel gegen\u00fcber dem Betriebsrat schriftlich zu kommunizieren und nat\u00fcrlich in den Compliance-Richtlinien des Unternehmens zu verankern.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Bei einem mehrfachen Versto\u00df ist es, nach Erteilung einer ersten Abmahnung, dem Arbeitgeber m\u00f6glich, hier eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung auszusprechen. Entscheidend ist die Verfehlung des Arbeitnehmers, sich pers\u00f6nlich zu bereichern und seine Pflichten und die Interessen des Arbeitgebers zu vernachl\u00e4ssigen bzw. nicht wahrzunehmen. Durch sein Handeln zerst\u00f6rt er das Vertrauen seines Arbeitgebers, seine eigene Zuverl\u00e4ssigkeit bei zuk\u00fcnftigen Aufgaben und ist somit f\u00fcr das Unternehmen nicht mehr tragbar.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2><span style=\"color: #bd0926;\"><strong>Ja, ist denn heute schon Weihnachten?<\/strong><\/span><\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Nat\u00fcrlich stellt sich die Frage der Geschenke jedes Jahr wieder in der Weihnachtszeit. Es gibt wichtige Kunden, es gibt Mitarbeiter, die es sich durch ihre Leistungen in den letzten 12 Monaten verdient haben, gesondert beschenkt zu werden und nat\u00fcrlich auch Lieferanten und Zulieferer. Was sollte man in der Weihnachtszeit beachten?<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Hier gilt es, nicht nur die eigenen Regeln, sondern auch die Compliance-Regeln der Unternehmen, deren Mitarbeiter man beschenken m\u00f6chte, zu beachten. Im besten Fall empfiehlt es sich, vorher zu recherchieren oder pers\u00f6nlich nachzufragen, ob der Beschenke \u00fcberhaupt ein Geschenk annehmen darf. So kann man sehr schnell herausfinden, wie das Geschenk auf der anderen Seite ankommt und ob es im sozialen Verh\u00e4ltnis akzeptabel ist oder nicht.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Weiterhin sollten immer organisatorische Grundregeln beachtet werden. Man sollte immer Geschenke an die offizielle Unternehmensadresse schicken und niemals an die Privatadresse des Mitarbeiters. Bei einem eventuellen Versand eines Gutscheins im Wert von bis zu 44 Euro sollte dieser immer personalisiert sein oder ausdr\u00fccklich mit einem personalisierten Bezug \/ Schreiben versehen sein, der Versand von reinen Geldgeschenken bis zu 60 Euro sollte in jedem Fall vermieden werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Wenn man auf der sicheren Seite sein m\u00f6chte und von Anfang an Transparenz kommunizieren will, empfiehlt es sich, alle Geschenke und Einladungen mit gesch\u00e4ftlichem Bezug schriftlich zu dokumentieren.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2><span style=\"color: #bd0926;\"><strong>&#8222;Haben Sie heute Abend Zeit?&#8220;<br \/><\/strong><\/span><\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><strong>Einladung von Gesch\u00e4ftspartnern zu Veranstaltungen<\/strong><br \/><br \/>Eintrittskarten f\u00fcr Kultur- oder Sportveranstaltungen kosten h\u00e4ufig weit mehr, als Mitarbeiter laut Compliance-Richtlinien entgegennehmen d\u00fcrfen. Das hat in der Vergangenheit bei Veranstaltungen, die auf Sponsorengelder angewiesen sind und bei denen die Sponsoren Karten-Kontingente bekommen, zu Problemen gef\u00fchrt: Die Sponsoren konnten mit den Tickets nicht viel anfangen, weil ihre Gesch\u00e4ftspartner die Einladung aufgrund von Compliance-Richtlinien immer h\u00e4ufiger nicht annehmen durften bzw. der geldwerte Vorteil zu versteuern ist.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Aus diesem Grund und zur Sicherung bzw. Fortf\u00fchrung des Kultursponsorings rief der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e.V. (angeregt durch das Rheingau Musik Festival) die Arbeitsgruppe \u201eKultur und Compliance\u201d ins Leben, die das sog. \u201eBerliner Compliance Modell\u201d entworfen hat.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>In der Arbeitsgruppe haben u.a. Vertreter der Beauftragten f\u00fcr Kultur und Medien, Vertreter von Bilfinger, Vertreter des Deutschen Corporate Governance Kodexes und Vertreter diverser Kulturevents mitgewirkt. Ber\u00fccksichtigt ein Unternehmen, trotz der fehlenden Ratifizierung, die nachfolgenden Voraussetzungen, so sollten Einladungen zu Kultur- oder Sportveranstaltungen im Hinblick auf die Transparenz und die Compliance als unproblematisch einzustufen sein:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li>Es besteht kein enger Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss oder einer sonstigen konkreten Gesch\u00e4ftsentscheidung.<\/li>\r\n<li>Der Gesamtwert einer Einladung pro Eingeladenen betr\u00e4gt nicht mehr als 100 Euro; f\u00fcr den Fall, dass auch eine Begleitperson eingeladen wird, liegt die Grenze bei insgesamt 200 Euro.<\/li>\r\n<li>Die Einladung erfolgt transparent, das hei\u00dft, sie wird an die Firmenadresse \u00fcbermittelt.<\/li>\r\n<li>Der Eingeladene ist kein Amtstr\u00e4ger, sondern Unternehmensvertreter in gehobener Stellung.<\/li>\r\n<li>Die Einladung erh\u00e4lt den Hinweis, dass die Versteuerung anhand einer Pauschalierung im Sinne des \u00a7 37b EStG durch das einladende Unternehmen erfolgt.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Das vollst\u00e4ndige Modell wurde in 2016 dem Bundesjustizministerium und dem Bundesfinanzministerium mit Verweis auf die Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder vorgelegt, jedoch leider bisher von keiner Seite ratifiziert.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><strong>Nachfolgend folgt nun unser Blogbeitrag aus dem Jahr 2015, der nichts an Aktualit\u00e4t verloren hat und ausf\u00fchrlich die Thematik Geschenke und Compliance anhand von nationalen und internationalen Beispielen, Richtlinien und Studien analysiert.<br \/><br \/><a href=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/beitrag_geschenke_2018.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-668\" src=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/beitrag_geschenke_2018.jpg\" alt=\"\" width=\"800\" height=\"384\" srcset=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/beitrag_geschenke_2018.jpg 800w, https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/beitrag_geschenke_2018-300x144.jpg 300w, https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/beitrag_geschenke_2018-768x369.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/a><br \/><\/strong><\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Gro\u00dfe und teure Geschenke, pomp\u00f6se Essen im 3-Sterne Restaurant und VIP-Einladungen \u2013 das war einmal. Viele Unternehmen haben heute strenge Regeln gegen Korruption, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Manager, aber auch Mitarbeiter in mittleren und gehobenen Positionen, f\u00fcrchten daher noble Pr\u00e4sente und exklusive Einladungen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Na, haben Sie auch wieder die eine oder andere Flasche Wein zu Weihnachten bekommen? Stapeln sich Pr\u00e4sente auf Ihrem Sideboard? Sind Sie vielleicht gar eingeladen zum Neujahrskonzert nach Wien oder gehen mit einem guten Kunden nach dessen Einladung zu einem Spiel des FC Bayern in eine der VIP-Logen der Allianz Arena?<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Ach \u2013 was war das fr\u00fcher sch\u00f6n! Da gab es nicht nur ungleich mehr Pr\u00e4sente und Einladungen zu pr\u00e4chtigen Events als heute, man hat sie auch ohne gro\u00dfe Bedenken angenommen. Oder schielte neidisch auf die Kiste mit dem feinen und exquisiten Leckereien vom Nobelitaliener um die Ecke, die beim Nachbarn auf dem Schreibtisch stand.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Alles vorbei und Schnee von gestern.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Nettigkeit oder Korruption?<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Heute plagt einen schnell das Gewissen: Was nehme und gebe ich, und wenn ja, wie viel? Wann wird Freundlichkeit zu Bestechung und Korruption \u2013 oder richtig peinlich, wenn sie publik wird?<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Angst geht um in deutschen Chefetagen: War es Unternehmen nach deutschem Recht bis 1999 sogar m\u00f6glich, Bestechungsgelder von der Steuer abzusetzen, wei\u00df heute kaum jemand mehr, wann Firmenpr\u00e4sente oder Einladungen noch im Rahmen des Erlaubten sind oder wann sie anr\u00fcchig werden \u2013 gerade jetzt, in der Vorweihnachtszeit.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Aber auch im Rest des Jahres? Wo in fr\u00fcheren Jahren unternehmensinterne Poststellen k\u00f6rbeweise Pr\u00e4sente in die B\u00fcros karrten, herrscht nun g\u00e4hnende Leere. Geh\u00f6rte die s\u00fcndhaftteure Cohiba noch vor wenigen Jahren zum standesgem\u00e4\u00dfen Abschluss eines Gesch\u00e4ftsessens, werden Einladungen zum Essen heute schon mal abgesagt, weil sich durch einen Anruf im 3-Sterne-Restaurant herausstellt, dass das Men\u00fc, das anl\u00e4sslich der Einladung kredenzt werden soll, 250 Euro kostet. Findet das Gesch\u00e4ftsessen doch statt, endet es nicht selten mit getrennten Rechnungen \u2013 jeder bezahlt f\u00fcr sich.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Andere L\u00e4nder &#8211; andere Sitten<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>In Deutschland ist es nun seit einigen Jahren gesetzlich geregelt. dass Unternehmen Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro (brutto) von der Steuer absetzen k\u00f6nnen (Stand 2018), aber in jedem Land gelten andere Schenksitten. In letzter Instanz entscheiden Richter oder Staatsanwalt, was angemessen war.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>W\u00e4hrend Unternehmen in China bei Parteivertretern mit ihren Anliegen meist nur mit teurem Lik\u00f6r und Luxuszigaretten durchdringen und umgekehrt Gesch\u00e4ftspartner br\u00fcskiert w\u00e4ren, w\u00fcrden deren Geschenke mit Hinweis auf Antibestechungsrichtlinien abgelehnt, gehen Unternehmen in den USA dazu \u00fcber, gar nichts mehr zu schenken. Sie empfehlen stattdessen das Versenden von Weihnachtskarten, verbunden mit einer Spende an eine Wohlt\u00e4tigkeitsorganisation.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Geschenke gelten in Deutschland allgemein noch als annehmbar und akzeptabel, wenn sie einen Wert von 30 bis 40 EUR nicht \u00fcberschreiten. Wer allerdings auf der sicheren Seite sein will, regelt das Thema Geschenke, Einladungen und Zuwendungen in seinem Unternehmen eindeutig und teilt die Vorschriften allen Mitarbeitern schriftlich mit.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Beamte oder Angestellte des Bundes d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich keine Belohnungen, Geschenke oder Einladungen annehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn Vorgesetzte ausdr\u00fccklich zustimmen. Minister und Staatssekret\u00e4re des Bundes m\u00fcssen Geschenke melden, die Bundesregierung entscheidet dann individuell nach Vorlage. Gleiches gilt f\u00fcr alle Landesregierungen. F\u00fcr Besch\u00e4ftigte im \u00f6ffentlichen Sektor, also bei Firmen mit Staatsbeteiligung (Landesbanken oder auch die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr internationale Zusammenarbeit), gelten vergleichbar strenge Regeln, welche aber nach Bundesl\u00e4ndern unterschiedlich sein k\u00f6nnen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zauberwort Compliance<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Leider wird das Compliance Management bei vielen Unternehmen nicht konsequent umgesetzt, wie eine Studie in 2015 der Hochschule f\u00fcr angewandte Wissenschaften W\u00fcrzburg-Schweinfurt zusammen mit dem Unternehmen Recommind zeigte.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Demnach bleibt das Compliance Management in jedem dritten Unternehmen auf halber Strecke stehen: Nur 69 Prozent derer, die Regeln aufgestellt haben, kontrollieren auch, ob sich die Belegschaft daran h\u00e4lt. Und nur 51 Prozent haben sich Gedanken dar\u00fcber gemacht, was passiert, wenn doch einmal jemand ein zu teures Geschenk annimmt oder macht.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Jeder Vierte nimmt Geschenke an<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>In 18 Prozent der Unternehmen gibt es gar kein derartiges Regelwerk. Bei der Frage nach den Gr\u00fcnden, weshalb Compliance bisher keine Rolle spielte, wurden vor allem mangelnder Bedarf und mangelnde Ressourcen angef\u00fchrt. Eine erg\u00e4nzende Umfrage unter 1000 Arbeitnehmern hat gezeigt, dass lediglich 36 Prozent der Befragten von bestehenden Compliance-Regeln im Unternehmen wissen und sich auch daran halten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Jeder vierte Arbeitnehmer gab zu, dass es zwar ein Regelwerk g\u00e4be, sich aber aufgrund mangelnder Kontrollen ein eher lockerer Umgang mit bestehenden Vorschriften eingeschlichen habe. 17 Prozent gaben an, dass es in ihrem Unternehmen keine Compliance-Richtlinien g\u00e4be; 23 Prozent konnten sich unter dem Begriff Compliance noch nicht einmal etwas vorstellen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<figure class=\"wp-block-image\"><a href=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/grafik1-3.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"450\" height=\"484\" class=\"wp-image-274\" src=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/grafik1-3.jpg\" alt=\"grafik1\" srcset=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/grafik1-3.jpg 450w, https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/grafik1-3-279x300.jpg 279w\" sizes=\"auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px\" \/><\/a><\/figure>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><em>Quelle: Studie \u201eCompliance Readiness in deutschen Unternehmen 2015\u201c, Recommind 2015<br \/>Grafik: WIRTSCHAFTScampus<\/em><\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Auf die Frage, ob die Annahme von Geschenken von Kunden, Lieferanten oder anderen Gesch\u00e4ftspartnern am Arbeitsplatz zul\u00e4ssig sei, zeigte sich jeder vierte Befragte v\u00f6llig bedenkenlos. Immerhin 20 Prozent sahen eine Schmerzgrenze bei einem Geschenkwert von 30 Euro.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Zwar ist die Wertgrenze, die die Annahme von Geschenken von Bestechlichkeit unterscheidet, gesetzlich nicht eindeutig geregelt, doch fallen Pr\u00e4sente im Wert von 20 bis 30 Euro gemeinhin unter akzeptable Aufmerksamkeiten. Jeder F\u00fcnfte gab zu, in dieser Frage verunsichert zu sein und w\u00fcrde im Einzelfall seinen Vorgesetzen fragen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<figure class=\"wp-block-image\"><a href=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/blog_geschenke_2018_3.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-674\" src=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/blog_geschenke_2018_3.jpg\" alt=\"\" width=\"800\" height=\"377\" srcset=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/blog_geschenke_2018_3.jpg 800w, https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/blog_geschenke_2018_3-300x141.jpg 300w, https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/compliance-focus\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/blog_geschenke_2018_3-768x362.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/a><\/figure>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Tipps und Regeln sch\u00fctzen vor Gefahren<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Wichtig ist hier die deutliche Unterscheidung, wer von wem was bekommt. Nachfolgend sollen nun einige kurze und pr\u00e4gnante Regeln aufgezeigt werden, mit denen man sich zur sch\u00f6nsten Zeit des Jahres im Bezug auf Geschenke einfach sch\u00fctzen kann.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>F\u00fcr die Auswahl eines Geschenks an Kollegen ist Fingerspitzengef\u00fchl gefragt, denn sonst kann das gut gemeinte Geschenk auch falsch interpretiert werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol class=\"wp-block-list\">\r\n<li>Legen Sie in Abstimmung mit den Kollegen Preisgrenzen f\u00fcr die Geschenke fest und halten Sie diese ein, damit es nicht zu Peinlichkeiten von zu teuren oder zu preiswerten Pr\u00e4senten kommt.<\/li>\r\n<li>\u00dcberlegen Sie sich, was zu Ihrem Kollegen passt. Nehmen Sie Bezug auf seine Hobbys oder Vorlieben. Einen Vorteil hat der, der schon im Laufe der Zeit aufmerksam gelauscht hat, was den Kollegen interessiert oder was er gerne mag. Ein Geschenk soll Freude machen und nicht im Keller verstauben.<\/li>\r\n<li>Packen Sie das Geschenk mit sch\u00f6nem Weihnachtspapier sorgsam ein.<\/li>\r\n<li>Eine besondere Note setzen Sie mit einem pers\u00f6nlichen und handgeschriebenen Gru\u00df. Vermeiden Sie allgemeing\u00fcltige Floskeln.<\/li>\r\n<li>Ein absolutes Tabu sind Geschenke, die den Beschenkten diskreditieren, anz\u00fcglich sind oder solche, die Anspielungen verursachen. Ein No Go ist zum Beispiel ein, wenn auch hochwertiges Shampoo f\u00fcr den eher ungepflegten Kollegen.<\/li>\r\n<li>Wer einem bestimmten Kollegen etwas schenken m\u00f6chte, weil er ihn im vergangenen Jahr besonders unterst\u00fctzt hat, kann das nat\u00fcrlich machen, ohne gleich alle anderen Mitarbeiter zu bedenken. Dann sollten Sie das Pr\u00e4sent an diesen Kollegen unter vier Augen \u00fcbergeben und sich f\u00fcr seine Arbeit freundlich bedanken.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Kurz vor Weihnachten kommen h\u00e4ufig in verschiedenen Abteilungen der Unternehmen Geschenke von Kunden und Lieferanten an. Oft geht es dabei nicht nur um eine Flasche Wein, sondern zum Beispiel um Einladungen in eine VIP Lounge von Veranstaltungen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Solche gut gemeinten \u201eGaben\u201c sind heute nicht mehr in jedem Unternehmen gern gesehen, sondern sogar verboten. Gerade gro\u00dfe Betriebe haben sich Verhaltensrichtlinien, sogenannte \u201eCodes of Conducts\u201c oder \u201eCompliance-Regeln\u201c auferlegt, um nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit zu geraten. Hier ist vor allem wichtig, sich an diese, vom Unternehmen vorgegebenen Regeln zu halten. Allgemein gilt:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol class=\"wp-block-list\">\r\n<li>Geschenke m\u00fcssen, aus rechtlicher Sicht, sozial angemessen sein. Als Faustregel sollte man sich fragen, ob man einem Dritten bedenkenlos von dem Geschenk erz\u00e4hlen w\u00fcrde, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.<\/li>\r\n<li>Um Zweifel an der Unbedenklichkeit erst gar nicht aufkommen zu lassen, ist es erforderlich, sich das Geschenk von seinem Vorgesetzten genehmigen zu lassen.<\/li>\r\n<li>Um eben diese Zweifelsfragen nicht entstehen zu lassen, haben viele Unternehmen eine Wertgrenze f\u00fcr Geschenke festgelegt. Daran m\u00fcssen sich alle Mitarbeiter halten.<\/li>\r\n<li>Sollten Sie dennoch einmal in die Verlegenheit kommen, ein Geschenk zu bekommen, das Sie nicht annehmen d\u00fcrfen, bedanken Sie sich h\u00f6flich und erkl\u00e4ren Sie, dass Sie es nicht annehmen d\u00fcrfen. Inzwischen sind viele Unternehmen mit den Compliance-Regeln vertraut und akzeptieren diese Ablehnung.<\/li>\r\n<li>Diese Aspekte beachten Sie selbst auch immer dann, wenn Sie etwas verschenken.<\/li>\r\n<li>Bevor Sie auf Ablehnung sto\u00dfen, kommt manchmal ein handgeschriebener, mit pers\u00f6nlichen Worten verschickter Gru\u00df besser an, als ein Geschenk, das in einem Schrank verschwindet oder gar nicht angenommen werden darf.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Ber\u00fccksichtigt man diese Regeln, so steht einem ruhigen und sch\u00f6nen Weihnachtsfest nichts mehr im Wege. Genau dies w\u00fcnschen wir Ihnen zusammen mit einem guten Rutsch in das neue Jahr 2019!<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><em>Quellenangaben:<\/em><\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><em> Studie &#8222;Integrity in the spotlight &#8211; The future of compliance&#8220; \/ Ernst &amp; Young Global Limited \/ 2018<br \/>Studie \u201eCompliance Readiness in deutschen Unternehmen 2015\u201c, Recommind 2015<br \/><\/em><em>Artikel \u201eCompliance-Richtlinien &#8211; Bei Geschenken herrscht gro\u00dfe Unsicherheit\u201c, Wirtschaftswoche 2015<br \/>Artikel \u201eDie Angst der Manager vor Weihnachten\u201c, Claudia Rei-schauer , Wirtschaftswoche 2011<br \/>Blogbeitrag \u201e2 Mal 6 Tipps f\u00fcr Weihnachtspr\u00e4sente\u201c , Simone Janson, Berufsbilder.de 2015<\/em><\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2><br \/>Der Compliance Wintercampus 2019<\/h2>\r\n<p>Beginnen Sie mit dem WIRTSCHAFTScampus sofort eine Ausbildung zum Certified Chief Compliance Officer im Compliance Wintercampus 2019. Der WIRTSCHAFTScampus setzt damit die Reihe des Compliance Wintercampus im siebten Jahr erfolgreich fort.<\/p>\r\n<p>Der Compliance Wintercampus 2019 richtet sich an bereits t\u00e4tige oder zuk\u00fcnftige Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzbuchhaltung, Controlling, Einkauf, Vertrieb, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Mitglieder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und des Aufsichtsrats, Geldw\u00e4sche- und Antikorruptionsbeauftragte sowie an Rechtsanw\u00e4lte und Wirtschaftspr\u00fcfer.<\/p>\r\n<p>W\u00e4hrend des Compliance Wintercampus 2019 wird das Deutsche Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen (DIZR) e.V. exklusiv nur f\u00fcr diese Teilnehmer eine Zwischenzertifizierung durchf\u00fchren, auf die der WIRTSCHAFTScampus individuell und praxisnah in einer gezielten Pr\u00e4senzphase vorbereiten wird. Die abschlie\u00dfende Zertifizierung zum Certified Chief Compliance Officer wird bundesweit, zum Beispiel in Hamburg, D\u00fcsseldorf, Frankfurt, Leipzig oder M\u00fcnchen sowie in der Schweiz und in \u00d6sterreich angeboten.<\/p>\r\n<p>Ausf\u00fchrliche Informationen zum <a title=\"Chief Compliance Officer im Compliance Wintercampus\" href=\"https:\/\/www.wirtschaftscampus.de\/lehrgaenge\/compliance-officer\/compliance-wintercampus\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Compliance Wintercampus 2019<\/a> finden Sie auf der Homepage des WIRTSCHAFTScampus.<\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits im Jahr 2015 haben wir uns hier in unserem Blog ausf\u00fchrlich mit der Thematik Compliance und Geschenke auseinandergesetzt. Eine Thematik, welche nichts an Aktualit\u00e4t verloren hat. Aus diesem Grund m\u00f6chten wir diesen Beitrag nun etwas aktualisieren und im Hinblick auf seitdem neu gefasste Regularien und Definitionen erg\u00e4nzen. 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