Drohnen und der Compliance Officer

Im Jahr 2026 sind Weiterbildungen im Bereich Zoll Compliance und Export Compliance im Kontext mit Drohnen besonders wichtig. Der entscheidende Punkt ist: Ein Unternehmen muss keine Drohnen herstellen, um durch Drohnen oder deren Komponenten, Software und Technologie in einen Compliance-relevanten Sachverhalt zu geraten.

Der Grund, warum jedes Unternehmen, unabhängig der Größe oder der Branche sich im Bereich der Compliance mit dem Thema Drohnen beschäftigen muss ist, dass Drohnen Dual Use – Güter sind. Beispielsweise können

  • physische Erzeugnisse und Handelswaren
  • Kameras, Wärmebildsysteme, Sensoren,
  • Navigationssysteme, Funktechnik, Motoren,
  • Flugsteuerungen, Elektronik,
  • Software

Bestandteil von Produkten sein, die im Unternehmen entwickelt, produziert und verkauft werden, ohne zu wissen, dass diese Güter später über Kunden, die als Zwischenhändler fungieren, über eine kritische Lieferkette zum Bau von Drohnen genutzt werden.

Damit wird die Frage „Was verkaufen oder produzieren wir eigentlich?“ für den Compliance Officer wesentlich wichtiger als die Frage „Sind wir ein Drohnenhersteller?“. Ein Unternehmen kann beispielsweise Zulieferer für einen Drohnenhersteller sein, über einen Distributor exportieren oder technische Komponenten liefern, ohne überhaupt zu wissen, wo das Endprodukt letztlich eingesetzt wird.

Bevor nun die Aufgaben im Segment Zoll- und Export – Compliance im Bezug auf Drohnen näher dargestellt werden, ein kurzer Diskurs auf die Geschichte der Drohnen im Rückblick auf die Geschichte der Luftfahrt.

Wann wurde die Drohne erfunden?

Die österreichische Armee setzte im Jahr 1849 bei der Belagerung von Venedig unbemannte Brandballons mit Explosivstoffen ein – der früheste dokumentierte Einsatz unbemannter Flugkörper.

Im Jahr 1917 schrieb Max Boucher in Frankreich das Datum der Erfindung der Drohne fest, genauer gesagt am 2. Juli 1917. Er ließ sein Flugzeug „Voisin“ unbemannt über eine Strecke von 500 Metern und in einer Höhe von 50 Metern über dem Boden fliegen. Die Erfindung der Drohne ist damit besiegelt, einzig der Name fehlte noch.

Woher kommt der Name Drohne?


Winston Churchill und Kriegsminister David Margesson warten auf den Start einer funkgesteuerten Queen-Bee-Zieldrohne am 6. Juni 1941 (Quelle: War Office official photographer, Horton (Capt), Public domain, via Wikimedia Commons)

Der Begriff Drohne (engl. Drone bzw. männliche Biene) entstand im Jahr 1935 in Großbritannien für die funkgesteuerten Zielschleppflugzeuge Queen Bee, deren Summen durch das Motorengeräusch an Flugbienen erinnert. Der Jungfernflug der ersten ferngesteuerten Queen Bee erfolgte im Juni 1935 von Bord des Kriegsschiffes HMS Orion. Von diesem Zeitpunkt an wurde die Queen Bee meist militärisch genutzt.

Drohnen und der Export Compliance Officer

Ein Export Compliance Officer muss sich mit Drohnen beschäftigen, auch wenn das Unternehmen selbst keine Drohnen herstellt, weil Drohnen bzw. deren Komponenten, Software und Technologie exportkontrollrechtlich besonders relevant sein können.

Die wichtigsten Gründe:

  • Drohnen können Dual-Use-Güter sein. Viele Komponenten sind sowohl zivil als auch militärisch nutzbar. Das Unternehmen kann physische Erzeugnisse und Handelswaren für Drohnen-Komponenten liefern, ohne selbst eine Drohne zu bauen.
  • Software und Technologie zählen ebenfalls. Exportkontrolle betrifft nicht nur physische Waren. Technische Zeichnungen, Firmware, Entwicklungssoftware, Quellcode oder Know-how können exportkontrollrechtlich relevant sein.
  • Die Endverwendung ist entscheidend. Selbst ein grundsätzlich unkritisches Produkt kann problematisch werden, wenn bekannt ist oder Anhaltspunkte bestehen, dass es für eine militärische, nachrichtendienstliche oder sonstige kritische Drohnenanwendung bestimmt ist.
  • Drohnen können unter verschiedene Kontrollregime fallen. Je nach Produkt und Zusammenhang können beispielsweise EU-Dual-Use-Regeln, nationale deutsche Exportkontrollvorschriften, Sanktionen oder – bei US-Bezug – US-Exportkontrollrecht relevant sein.
  • Weitergabe innerhalb eines Konzerns kann ebenfalls relevant sein. Beispielsweise kann technische Unterstützung aus Deutschland für eine ausländische Entwicklungstätigkeit exportkontrollrechtlich eine Rolle spielen, obwohl kein klassischer Warenexport stattfindet.
  • Sanktionen und Embargos gehen über die reine Produktklassifizierung hinaus. Bei bestimmten Ländern, Organisationen oder Endnutzern können zusätzliche Beschränkungen greifen.

Die Frage sollte daher für den Export Compliance Officer nicht lauten „Stellen wir Drohnen her?“ sondern eher: „Liefern wir Produkte, Software oder Technologie, die in Drohnen eingesetzt werden können, und wissen wir, wer sie wofür und wo einsetzen wird?“ Ein Unternehmen muss also nicht Drohnenhersteller sein, um in der Drohnen-Lieferkette exportkontrollrechtlich relevant zu werden.

Drohnen und der Zoll Compliance Officer

Auch der Zoll-Compliance-Officer muss sich mit Drohnen beschäftigen, auch wenn das Unternehmen selbst keine Drohnen herstellt, weil Drohnen aus zollrechtlicher Sicht nicht nur als fertige Produkte relevant sind. Entscheidend sind vor allem Warenverkehr, Einreihung, Ursprung, Zollwert und Einfuhr-/Ausfuhrprozesse.

Die wichtigsten Gründe:

  • Drohnen können importiert oder exportiert werden. Das Unternehmen kann Drohnen als Handelsware kaufen, verkaufen, einführen oder ausführen, ohne sie selbst herzustellen.
  • Auch Einzelteile sind zollrechtlich relevant und können Gegenstand von Ein- und Ausfuhren sein.
  • Die richtige Zolltarifnummer ist entscheidend. Eine Drohne bzw. ein Bestandteil muss korrekt in den Zolltarif eingereiht werden. Davon können Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, Genehmigungspflichten und handelspolitische Maßnahmen abhängen.
  • Zollrecht und Exportkontrolle überschneiden sich. Eine Ware kann zollrechtlich problemlos ein- oder ausgeführt werden, aber gleichzeitig exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegen – oder umgekehrt.
  • Sanktionen und handelspolitische Maßnahmen können relevant sein. Bei bestimmten Ländern, Lieferanten oder Empfängern können beispielsweise Embargos, Verbote oder zusätzliche Dokumentationspflichten greifen.
  • Der Ursprung der Waren spielt eine Rolle. Gerade bei international beschafften Drohnen und Komponenten muss der präferenzielle bzw. handelspolitische Ursprung korrekt bestimmt werden.
  • Zollwert und Verrechnungspreise können betroffen sein. Bei konzerninternen Lieferungen von Drohnen oder Komponenten kann die korrekte Ermittlung des Zollwerts relevant werden.
  • Drohnen können in der Lieferkette „versteckt“ vorkommen. Ein Unternehmen kann beispielsweise eine Maschine, ein Messsystem oder ein Ersatzteil importieren, in dem eine Drohne oder drohnenähnliche Komponente enthalten ist.

Der Zoll-Compliance-Officer muss sich also nicht mit Drohnen beschäftigen, weil Drohnen per se ein Zoll-Spezialthema sind. Er muss sich damit beschäftigen, weil er sicherstellen muss, dass alle grenzüberschreitend gehandelten Waren korrekt und rechtskonform abgewickelt werden.

Export und Zoll Compliance Officer – Zusammen ein gutes Team

Der Export Compliance Officer:
„Darf diese Ware an diesen Empfänger für diesen Verwendungszweck exportiert werden?“
Der Zoll Compliance Officer:
„Was genau ist diese Ware, wie ist sie zolltariflich einzureihen, welchen Ursprung und Zollwert hat sie und welche zollrechtlichen Maßnahmen gelten bei diesem Grenzübertritt?“

Weiterbildungen Export- und Zoll Compliance Officer mit Zertifizierung

Bereiten Sie sich vor und nutzen Sie die spezifizierten Compliance-Ausbildungen

die der WIRTSCHAFTScampus anbietet. Dazu bieten wir weitere Compliance-Ausbildungen an:

Für alle Fragen rund um die Compliance-Ausbildungen mit abschließendem Zertifikat stehen wir jederzeit über unsere Webseite und natürlich persönlich zur Verfügung.

Compliance und die Fußball-WM 2026: Integrität wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor


Prolog
„Integrität bedeutet, das Richtige zu tun, auch wenn niemand zuschaut.“
C. S. Lewis (Clive Staples Lewis, * 29. November 1898 in Belfast; † 22. November 1963 in Oxford war ein irischer Schriftsteller. Bekannt wurde er u.a. mit seiner Kinderbuchreihe „Die Chroniken von Narnia“.

Aus dem Hintergrund müsste der Compliance-Officer agieren!
(abgewandelt von „Aus dem Hintergrund müsste Rahn schießen!“ Herbert Zimmermann (Radioreporter) beim Endspiel in Bern am 4. Juli 1954 zwischen Deutschland und Ungarn)

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 hat neue Maßstäbe gesetzt. Erstmals nehmen 48 Nationalmannschaften an dem Turnier teil, die gemeinsam in den USA, Kanada und Mexiko ausgetragen wird.

Die organisatorische Komplexität ist damit größer als je zuvor. Millionen von Fans, Milliardenumsätze, internationale Sponsoren und tausende beteiligte Unternehmen machen die WM 2026 nicht nur zu einem sportlichen Großereignis, sondern auch zu einer Herausforderung für Compliance-Verantwortliche.

Früher war alles besser? Sicher nicht!
Wenn man die WM-Geschichte aus Compliance-Sicht betrachtet, lassen sich drei Entwicklungsphasen erkennen:

Grafik: WIRTSCHAFTScampus 2026

Die WM 2026 als Compliance-Prüfstein
Großveranstaltungen wie die Fußball-WM 2026 stehen seit Jahren unter besonderer Beobachtung. Korruptionsvorwürfe bei Vergabeprozessen, Intransparenz bei Sponsoringverträgen oder Verstöße gegen Menschenrechte haben in der Vergangenheit gezeigt, wie schnell Reputationsschäden entstehen können.

Die WM 2026 bietet die Chance, zu demonstrieren, dass internationale Sportveranstaltungen nach höchsten Standards in den Bereichen Governance, Transparenz und Integrität durchgeführt werden können. Gleichzeitig erhöht die Beteiligung von drei Gastgeberländern die Anforderungen an die Einhaltung unterschiedlicher gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.

Compliance entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Compliance beschränkt sich bei einem Ereignis dieser Größenordnung nicht auf die FIFA oder die nationalen Fußballverbände. Vielmehr betrifft sie die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette:

  • Sponsoren und Werbepartner
  • Bau- und Infrastrukturunternehmen
  • Sicherheitsdienstleister
  • Ticketing-Anbieter
  • Hospitality- und Reiseunternehmen
  • Medien- und Technologiepartner

Besonders relevant sind dabei Themen wie Korruptionsprävention, Datenschutz, Geldwäschebekämpfung, Kartellrecht sowie die Einhaltung von Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsstandards.


Nachhaltigkeit und ESG gewinnt an Bedeutung
Für europäische Unternehmen rücken regulatorische Anforderungen wie die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker in den Fokus. Unternehmen, die Leistungen rund um die WM erbringen, müssen sicherstellen, dass ihre zu erbringenden Leistungen transparent sind und Risiken hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Diskriminierung oder Umweltverstößen frühzeitig erkannt werden. Die WM 2026 wird damit auch zu einem Testfall für die praktische Umsetzung moderner ESG- und Compliance-Anforderungen.

Fallbeispiel ESG
Im Zuge der Vorbereitungen auf die WM 2022 berichteten zahlreiche Organisationen, darunter Amnesty International, über problematische Arbeitsbedingungen von Gastarbeitern auf Baustellen und in der Infrastruktur rund um das Turnier. Zu den Vorwürfen gehörten:

  • Einbehaltung von Pässen
  • ausstehende Lohnzahlungen
  • unzureichender Arbeitsschutz
  • eingeschränkte Arbeitnehmerrechte

Datenschutz in einer digitalisierten Fußballwelt
Von mobilen Ticketlösungen über Fan-Apps bis hin zu biometrischen Zugangskontrollen: Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, bringt jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Gerade weil die Veranstaltung in mehreren Rechtsräumen stattfindet, müssen Unternehmen unterschiedliche Datenschutzvorschriften berücksichtigen.
Die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten wird zu einem zentralen Erfolgsfaktor für Veranstalter und Dienstleister.


Sponsoring und Korruptionsprävention
Die Fußball-WM zählt zu den attraktivsten Sponsoringplattformen weltweit. Wo hohe Summen fließen, steigt jedoch auch das Risiko von Interessenkonflikten, Bestechung oder unzulässigen Vorteilsgewährungen. Unternehmen müssen deshalb bereits im Vorfeld klare Richtlinien für Einladungen, Hospitality-Leistungen, Geschenke und Geschäftspartnerprüfungen etablieren.
Besonders Führungskräfte und Vertriebsmitarbeiter benötigen ein ausgeprägtes Bewusstsein für Compliance-Risiken im Umfeld von Sportgroßveranstaltungen.

Fallbeispiele Korruption
1. Im Jahr 2015 erhob das United States Department of Justice Anklage gegen zahlreiche hochrangige FIFA-Funktionäre. Aufgedeckt wurden über Jahre laufende Bestechungs- und Schmiergeldsysteme im Zusammenhang mit Marketingrechten, Turniervergaben und Sponsoringverträgen.

2. Das deutsche Sommermärchen und der bittere Nachgeschmack. Jahre nach der WM 2006 in Deutschland wurden Zahlungsströme untersucht, die mit der Vergabe des Turniers in Verbindung standen. Im Zentrum standen unter anderem Zahlungen in Millionenhöhe, deren Zweck lange unklar blieb. Die Affäre führte zu umfangreichen Untersuchungen gegen Verantwortliche des deutschen Organisationskomitees.

Künstliche Intelligenz und neue Risiken
Die WM 2026 wird die bislang technologisch fortschrittlichste Fußball-Weltmeisterschaft sein. Künstliche Intelligenz wird bei Sicherheitsanalysen, Fan-Kommunikation, Marketing und Datenanalysen eine zentrale Rolle spielen. Damit entstehen neue Fragestellungen:

  • Transparenz von KI-gestützten Entscheidungen
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Vermeidung algorithmischer Diskriminierung
  • Sicherstellung von Cybersicherheit

Compliance-Abteilungen müssen deshalb zunehmend technologische Kompetenzen aufbauen und ihre Kontrollsysteme an neue Risiken anpassen.

Compliance und Fußball – Mehr als nur ein Sportereignis
Die Fußball-WM 2026 wird nicht nur auf dem Spielfeld entschieden. Auch in den Bereichen Governance, Transparenz und Compliance steht das Turnier unter besonderer Beobachtung. Für Unternehmen bietet die Weltmeisterschaft die Möglichkeit, ihre Integritätsstandards sichtbar zu machen und Vertrauen bei Kunden, Partnern und Investoren aufzubauen.
Wer Compliance frühzeitig in Prozesse, Lieferketten und Geschäftsbeziehungen integriert, minimiert Risiken und stärkt zugleich die eigene Reputation. Die WM 2026 zeigt damit eindrucksvoll: Erfolgreicher Sport und verantwortungsvolle Unternehmensführung gehören heute untrennbar zusammen.

Für Compliance-Verantwortliche im Unternehmen, die als Zulieferer oder Sponsoren im Bereich von sportlichen Veranstaltungen aktiv sind, heißt dies, dass die größten Risiken häufig in folgenden Bereichen liegen:

  • Korruption und Bestechung
  • Interessenkonflikte
  • Geldwäsche und Finanzkriminalität
  • Menschenrechts- und Lieferkettenverstöße
  • Betrug und unzureichende Kontrollen bei Geschäftspartnern

Je größer und internationaler ein Sportereignis ist, desto wichtiger werden wirksame Compliance-Management-Systeme, transparente Entscheidungsprozesse und eine konsequente Überwachung der Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Aktuelle und individuelle Compliance Weiterbildungen
Bereiten Sie sich vor und nutzen Sie die spezifizierten Compliance-Ausbildungen, die der WIRTSCHAFTScampus anbietet:

Für alle Fragen rund um die Compliance-Ausbildungen mit abschließendem Zertifikat stehen wir jederzeit über unsere Webseite und natürlich persönlich zur Verfügung.

Compliance Officer und die drei ???

Prolog:
„Wenn man das Unmögliche ausgeschlossen hat, muss das, was übrigbleibt, so unwahrscheinlich es auch sein mag, die Wahrheit sein.“
Sherlock Holmes, eine 1886 vom britischen Schriftsteller Arthur Conan Doyle geschaffene Kunstfigur, die in seinen Romanen als Detektiv tätig ist.

Das perfekte Compliance-Team

Die drei Detektive als Compliance-Team. Wenn man die Rollen von den drei ??? auf ein Unternehmen überträgt, ergeben sich ziemlich passende Aufgaben. Auf den ersten Blick wirken ein Compliance Officer und ein Detektiv wie zwei völlig unterschiedliche Rollen – der eine sitzt im Unternehmen und achtet auf Regeln, der andere ermittelt „im Feld“.

In der Praxis gibt es aber klare Überschneidungen:

1. Ermittlungsarbeit

Beide Rollen untersuchen Sachverhalte:

  • Ein Compliance Officer prüft interne Verstöße (z. B. Korruption, Betrug, Datenschutzverletzungen, Geldwäsche).
  • Ein Detektiv untersucht ebenfalls Verdachtsfälle, oft im Auftrag von Unternehmen oder Privatpersonen.

In beiden Fällen geht es darum, Informationen zu sammeln, Spuren zu verfolgen und Sachverhalte aufzuklären.

2. Beweissicherung
  • Compliance Officers müssen belastbare Beweise dokumentieren, etwa für interne Verfahren oder Behörden.
  • Detektive sichern Beweise, die vor Gericht oder für Auftraggeber verwertbar sind.

Sorgfalt, Dokumentation und rechtliche Verwertbarkeit sind in beiden Arbeitsbereichen entscheidend für den Erfolg.

3. Interview- und Befragungstechniken
  • Compliance Officers führen Interviews mit Mitarbeitenden bei internen Untersuchungen.
  • Detektive befragen Zeugen oder Verdächtige.

Beide brauchen ein gutes Gespür für Menschen und Gesprächsführung.

4. Analyse von Daten und Mustern
  • Compliance Officers analysieren Transaktionen, E-Mails oder Prozesse auf Auffälligkeiten.
  • Detektive analysieren Bewegungsmuster, Kommunikationsdaten oder Verhaltensweisen.

Analytisches Denken ist zentral, ob nun als Compliance Officer, Compliance-Spezialist oder als Detektiv.

5. Vertraulichkeit und Diskretion
  • Beide arbeiten oft mit sensiblen Informationen.
  • Absolute Verschwiegenheit ist essenziell.

Sowohl für Mitarbeiter im Segment Compliance als auch für einen Detektiv ist Vertraulichkeit und Diskretion im täglichen Umfeld ein wesentlicher Faktor.

6. Rechtliches Verständnis
  • Compliance Officers müssen Gesetze und Richtlinien kennen (z. B. Anti-Korruptionsrecht).
  • Detektive müssen wissen, was sie dürfen (z. B. bei Observationen).

Rechtskenntnisse begrenzen und steuern die Arbeit beider.

Die drei ??? als Compliance-Mitarbeiter

Welche Rollen würden aber nun die drei Detektive Justus, Peter und Bob in einem Unternehmen übernehmen und für welche Weiterbildung würden sie sich entscheiden, wenn sie im Compliance-Bereich arbeiten würden?

Justus Jonas: Interne Ermittlungen & Hinweismanagement

Justus ist der analytische Kopf – er würde im Compliance-Bereich interne Untersuchungen leiten. Also: Hinweise auf Fehlverhalten prüfen, Beweise sammeln, Sachverhalte sauber dokumentieren und Entscheidungen vorbereiten. Klassisch wären Themen wie Betrug, Korruption oder Interessenkonflikte.

Was würde Justus bei uns buchen?
Natürlich die Ausbildung zum Chief Compliance Officer, die Ihr hier findet:
Chief Compliance Officer – Fernstudium

Peter Shaw: Interviews, Schulungen & Kommunikation

Peter ist sozial geschickt und empathisch – ideal für alles, was mit Menschen zu tun hat. Er würde Interviews mit Mitarbeitenden führen, Schulungen zu Verhaltensrichtlinien organisieren und dafür sorgen, dass Compliance nicht als „Polizei“, sondern als Unterstützung wahrgenommen wird.

Was würde Peter bei uns buchen?
Natürlich die Ausbildung zum Compliance Officer, die Ihr hier findet:
Compliance Officer – Fernstudium

Bob Andrews: Spezialist für Recherche, Datenanalyse & Hintergrundchecks

Bob als Rechercheur würde sich um Due Diligence kümmern: Geschäftspartner prüfen, Daten auswerten, regulatorische Anforderungen recherchieren und Risiken früh erkennen. Also alles, was mit Informationsbeschaffung und Dokumentation zu tun hat.

Was würde Bob bei uns buchen?
Natürlich eine spezifische Ausbildung, zum Beispiel zum:

Fazit:

Zusammen wären sie ein starkes Compliance-Team: Justus sorgt für Struktur und Entscheidungen, Peter für Akzeptanz im Unternehmen und Bob für Spezialaufgaben und die Faktenbasis. Gar nicht so weit weg von einem echten Compliance-Setup.

Weiterbildung mit Zertifizierung

Ihr wollt dieses Team im Unternehmen aufstellen oder selbst Teil dieses Teams sein? Für alle Fragen rund um die Compliance-Ausbildungen mit abschließendem Zertifikat stehen wir Euch jederzeit über unsere Webseite und natürlich persönlich zur Verfügung.

Compliance-Fortbildungsbescheinigung für Rechtsanwälte im Jahr 2026


Klienten erwarten aktuelles Wissen und Vertrauen im Bereich Compliance! Eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO ist 2026 im Bereich Compliance daher besonders wichtig. Der WIRTSCHAFTScampus Dr. Peemöller mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Compliance Ausbildung und Weiterbildung bietet Ihnen genau dieses Wissen im Hinblick auf die Fortbildungsbescheinigung – und dies aus mehreren Gründen:

1. Gesetzliche Pflicht für Fachanwälte

Nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) müssen Fachanwälte jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen. Die Bescheinigung, die wir bei unseren Weiterbildungen

  • Compliance Officer (12 Stunden)
  • Chief Compliance Officer (18 Stunden)
  • Tax Compliance Officer (6 Stunden)

anbieten, ist ein wichtiger Baustein davon. Ohne entsprechende Fortbildungsnachweise ist das Risiko berufsrechtlicher Konsequenzen bis hin zum Verlust des Fachanwaltstitels sehr groß.

2. Dynamisches Rechtsgebiet Compliance

Compliance entwickelt sich ständig weiter – etwa durch neue EU-Vorgaben, strengere Haftungsregeln und Digitalisierung. Beispiele sind:

  • EU-Whistleblower-Richtlinie
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Eine aktuelle Fortbildung stellt sicher, dass Mandanten rechtssicher beraten werden können.

3. Haftungs- und Risikominimierung

Fehlende oder veraltete Kenntnisse im Compliance-Bereich können schnell zu Beratungsfehlern führen. Die Fortbildung dient also zum Schutz vor persönlichen und innerbetrieblichen Haftungsrisiken bei Beratungsleistungen gegenüber Klienten und Unternehmen.

4. Wettbewerbsfähigkeit und Mandantenvertrauen

Mandanten und Unternehmen erwarten nachweisbare Expertisen. Eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung signalisiert:

  • Fachliche Aktualität
  • Engagement
  • Qualitätssicherung

Gerade im Compliance-Bereich, wo Vertrauen zentral ist, kann das entscheidend sein.

5. Dokumentation gegenüber der Rechtsanwaltskammer

Unsere Fortbildungsbescheinigung ist ein formaler Nachweis gegenüber der Kammer, um die Voraussetzungen für die fachspezifische Aus- oder Fortbildung zu dokumentieren.

Praxisbeispiele

Mandantenkommunikation und Vertrauensaufbau
  • Situation: Ein Unternehmen beauftragt eine Kanzlei für die Implementierung eines Tax Compliance Management Systems (z. B. Risikomanagement bei Umsatzsteuer oder Transfer Pricing).
  • Rolle der Fortbildungsbescheinigung: Die Kanzlei kann beim Mandanten nachweisen, dass Mitarbeiter regelmäßig relevante Fortbildungen besuchen, z. B. zu neuen Steuerregularien oder Compliance-Vorgaben
  • Praxisnutzen: Der Mandant gewinnt Vertrauen in die fachliche Aktualität des Anwalts; die Bescheinigung dient als Beleg für die Expertise und Professionalität.
Haftungsminimierung
  • Situation: Ein Anwalt berät zu interner Investigation in einem Konzern, z. B. wegen möglicher Verstöße gegen Besteuerungs- oder Anti-Korruptionsvorschriften.
  • Rolle der Bescheinigung: Wenn später die Qualität der Beratung überprüft wird (z. B. durch interne Revision oder externe Prüfungen), kann die Fortbildungsbescheinigung zeigen, dass der Anwalt regelmäßig fachlich auf dem neuesten Stand war.
  • Praxisnutzen: Die eigene Haftung wird begrenzt, da nachgewiesen ist, dass der Anwalt regelmäßig relevante Kenntnisse aktualisiert hat.
Ausschreibung / Beauftragung durch Unternehmen
  • Situation: Große Konzerne schreiben Compliance- oder Tax Compliance-Mandate aus.
  • Rolle der Bescheinigung: Viele Unternehmen fordern als Teil des Ausschreibungsverfahrens Nachweise über fachliche Fortbildung.
  • Praxisnutzen: Die § 15 FAO-Bescheinigung kann als formeller Nachweis der Qualifikation dienen, was die Chancen bei der Mandatsvergabe erhöhen kann.
Interne Kanzleiprozesse
  • Situation: Kanzleien dokumentieren die Fachkompetenz ihrer Anwälte in Compliance/Tax für Marketing oder interne Spezialisierung.
  • Rolle der Bescheinigung: Zeigt, dass ein Anwalt regelmäßig spezialisierte Fortbildungen absolviert hat.
  • Praxisnutzen: Unterstützt die interne Zuordnung von Mandaten an die jeweils bestqualifizierten Anwälte.
Gerichtliche oder behördliche Nachweisanforderungen
  • Situation: Bei Streitigkeiten mit einem Mandanten im Bereich Compliance oder Steuern kann ein Gericht prüfen, ob die Beratung fachlich angemessen war.
  • Rolle der Bescheinigung: Nachweis, dass der Anwalt kontinuierlich Fortbildungen im relevanten Bereich absolviert hat.
  • Praxisnutzen: Kann im Ernstfall als Indiz für sorgfältige Beratung dienen.

Fazit:

Die Fortbildungsbescheinigung ist nicht nur „Pflicht“, sondern ein zentraler Baustein, um fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben, Risiken zu vermeiden und die Position als kompetenter Compliance-Experte zu sichern. Hier finden Sie alle Information zu den Compliance-Weiterbildungen:

Selbstverständlich stehen wir jederzeit persönlich bei allen Fragen telefonisch oder über unsere Webseite zur Verfügung.

Update Umgehungsgeschäfte zu Russlandsanktionen – Verstoß gegen Russland Sanktionen in Lübeck?

In Norddeutschland haben Ermittler am 02.02.2026 ein mutmaßliches Netzwerk von Sanktionsbrechern zerschlagen, das rund 16.000 Lieferungen nach Russland im Gesamtwert von 30 Mio. € organisiert haben soll. Bei der Firma in Lübeck und in mehreren Bundesländern fanden Razzien statt, 5 Personen wurden festgenommen. Falls sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den Tätern bis zu 15 Jahren Haft.

Mit Scheinfirmen sind wohl gezielt sogenannte Dual Use Güter nach Russland gelangt. Zum Teil auch direkt an Rüstungsunternehmen. Die EU versucht seit 10 Jahren mit gezielten Sanktionen die russische Wirtschaft zu treffen, um eine weitere Finanzierung des Kriegs gegen die Ukraine zu erschweren. Die gegen Russland verhängten Sanktionen sind die umfassendsten Maßnahmen, die jemals von der EU verhängt wurden. Inzwischen sind mehr als 2.700 Personen und Unternehmen auf der Sanktionsliste.

Mit Umgehungsgeschäften über Drittländer (wir berichteten hierzu), falscher Deklaration von Gütern und Transaktionen über Scheinfirmen wird aber weiterhin gezielt versucht, Sanktionen zu brechen. Zum Teil wird angenommen, dass nicht nur Verstöße vorliegen, um Gewinne aus Exportgeschäften zu erzielen, sondern auch gezielt der russische Staat hinter den Aktionen steckt und solche Scheinfirmen aufbaut, um fehlende Güter zu beschaffen.

20. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Pünktlich zum 4. Jahrestag des Überfalls von Russland auf die Ukraine soll daher nun das 20. Sanktionspaket von der EU gegen Russland verhängt werden. Damit werden die Sanktionen weiter ausgebaut und mit Fokus auf die Schattenflotten und Umgehungsgeschäfte über Drittländer verschärft.

Chronologische Timeline der Sanktionen

Datum Maßnahme Kernwirkung
2014 – 2015 Erste EU-Sanktionen nach Annexion Krim Reise- und Finanzsanktionen; Basisrahmen.
Februar 2022 Umfangreiche Sanktionswellen nach Invasion Breite Export- und Finanzverbote; Beginn sektoraler Embargos.
24.02.2026 (geplant) 20. Sanktionspaket: Fokus Umgehungsgeschäfte: Schattenflotten, Drittstaaten Ziel: Schließen von Schlupflöchern; Einschränkung von Versicherungs- und Transportdienstleistungen.

Parallel dazu handelt Deutschland auch auf nationaler Ebene. Das Verfolgen von Sanktionsbrechern war wohl zunächst auch durch die Einbindung unterschiedlicher Behördenzuständigkeiten in Deutschland erschwert. Hier hat man nachgebessert.

Verschärfung Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Auch in Bezug auf die Strafbarkeit hat man nochmals nachgeschärft. Der Deutsche Bundestag hat am 15. Januar 2026 den „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3637) angenommen. Damit werden die bereits überfälligen Vorgaben der „EU-Richtlinie (2024/1226) zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ in deutsches Recht umgesetzt und das deutsche Sanktionsstrafrecht grundlegend reformiert. Hierdurch werden zentrale Regelungen wie §§ 18,19 AWG und 82 AWV erheblich verschärft und die Straf- und Bußgeldrisiken für Unternehmen und ihre Führungsebenen spürbar erhöht.
Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro.

Neue Straftatbestände im AWG

Für Verstöße gegen güterbezogene Sanktionen wird ein besonders schwerer Fall mit einem Strafrahmen von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren eingeführt, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben über die Güter, die Transaktion oder daran Beteiligte gemacht werden oder eine Drittlandsgesellschaft verwendet wird, auf die der Täter beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausübt.

Verschärfung des Strafrahmens auf 40 Mio. €

Die Obergrenze des Ahndungsteils einer Unternehmensgeldbuße wird bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit 10 Mio. € auf 40 Mio. € angehoben (§ 19 Abs. 7 AWG RegE). Dies gilt auch bei Aufsichtspflichtverstößen nach § 130 OWiG. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, dass sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen € je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert.

Verschärfung auch bei Dual Use Gütern

Leichtfertige Verstöße gegen bestimmte Verbote bezüglich Dual-Use-Gütern, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt wurden, ziehen künftig nach § 18 Abs. 8a AWG RegE eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nach sich. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. In der Folge entfällt auch die bislang bestehende Möglichkeit, bei einer Vielzahl von fahrlässigen Verstößen mit Hilfe der Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG Bußgeldfreiheit zu erlangen.

Verstöße gegen Meldepflichten nun Straftat

Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 € führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden.
Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt, ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, „wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden“.

Dringender Handlungsbedarf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat eine Broschüre mit weiteren Fällen aus der strafrechtlichen Praxis zu Sanktionsverstößen zusammengestellt.

Die Broschüre zeigt an mehreren Fällen aus den Jahren 2024 und 2025 welche strafrechtlichen Konsequenzen aus Exportverstößen drohen. Allerdings fehlen systematische Maßnahmen, die im Unternehmen zu ergreifen sind, um solche Verstöße zu vermeiden oder zumindest zu erschweren. Der Hinweis auf die Meldepflichten und die Übersichten dürften hier nicht weiterhelfen, da häufig Strukturen und Know-how in den Betrieben fehlen, um ein Export Compliance System aufzubauen.

Die Sanktionsverordnungen sehen Pflichten für Jedermann vor, Informationen zu potenziellen Sanktionsverstößen, z. B. aufgrund potenzieller russischer Beschaffungsversuche (auch wenn diese über vermeintliche Mittelsleute oder Zwischenhändler ablaufen), offenzulegen, so etwa Artikel 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Soweit Güter und güterbezogene Dienstleistungen betroffen sind, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Melderegister-Sanktionen@bafa.bund.de) zuständig für die Entgegennahme entsprechender Hinweise und Informationen.

Fazit: Auch der neue Fall von Non-Compliance aus Lübeck im Bereich Ausfuhrverstöße zeigt deutlich, mit welchen schwerwiegenden Konsequenzen Unternehmen rechnen müssen. Aufgrund der aktuellen politischen Lage ist nicht nur bei Geschäften mit Bezug zu Russland, sondern auch bei Bezug zu Belarus oder Iran höchste Vorsicht geboten. In Bezug auf Umgehungsgeschäfte über Scheinfirmen in anderen Ländern, müssen Exporteure jedoch Red Flags erkennen. Nicht in allen Fällen werden vorsätzliche Umgehungen der Sanktionen vorliegen. Unternehmen müssen dann zum Eigenschutz Due-Diligence-Prozesse durchführen und Vertragsklauseln zum Eigenschutz einsetzen (vergleiche hierzu https://finance.ec.europa.eu/system/files/2023-12/guidance-eu-operators-russia-sanctions-circumvention_en.pdf).

Wir unterstützen Sie hierbei mit unserem Lehrgang zu Export Compliance und Zoll-Compliance und geben gezielt Handlungsempfehlungen, um ein systematisches Export Compliance System aufzubauen. Ziel ist der Schutz des Unternehmens sowie Haftungsrisiken der Geschäftsleitung zu mindern.

Zoll- und Export-Compliance als strategischer Erfolgsfaktor

Compliance im Unternehmen wird zum strategischen Vorteil

In wirtschaftlich angespannten Zeiten mit zahlreichen Konflikten weltweit, ist die Situation für die deutsche Industrie, die bekanntlich stark exportabhängig ist, nicht einfach. An vielen Stellen wird daher versucht, Kosten zu reduzieren. Im Folgenden soll jedoch noch einmal in Bezug auf den Außenhandel gezeigt werden, dass Compliance bzw. Weiterbildung in Compliance Management kein „nice to have“ ist, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor sein kann.

Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Unternehmen eine gültige EORI Nummer, eindeutige Warentarifierung (HS/KN), ein dokumentiertes Exportkontrollprogramm (inkl. Dual Use Prüfung) und laufende Sanktionsprüfungen hat – diese Punkte sind 2026 besonders relevant für deutsche Exporteure und Geschäftsführer, um Bußgelder und Betriebsstörungen zu vermeiden.
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage müssen deutsche Exporteure daher ihre Teams in Export und Zoll-Compliance aktiv weiterbilden, weil sich Regelungen, IT Prozesse (z. B. ATLAS) und Sanktionslisten 2026 deutlich ändern und Fehler hohe Kosten verursachen können; zertifizierte Weiterbildungen (z. B. DIZR Zertifikate) erhöhen die Rechtssicherheit und eröffnen klare Karrierepfade für Mitarbeitende.

Warum Weiterbildung jetzt entscheidend ist

Die Rechtslage im Zoll und Außenwirtschaftsrecht ändert sich laufend, mit mehreren Neuerungen zum Jahreswechsel 2026, die Einreihung, Präferenzregeln und Exportkontrollen betreffen; Unternehmen müssen Prozesse und Dokumentation anpassen, sonst drohen Bußgelder und Lieferverzögerungen. Digitale Abläufe wie ATLAS Meldungen und Anforderungen an Ursprungsnachweise erfordern technisches Know how, das viele Teams aktuell noch ausbauen müssen.

Konkrete Inhalte, die Unternehmen jetzt brauchen:

  • Exportkontrolle / Dual Use Prüfung und Genehmigungsprozesse; Kenntnis nationaler und EU Listen
  • Zolltarifierung (HS/KN) und verbindliche Zolltarifauskünfte zur Vermeidung von Nachforderungen
  • Sanktions Screening gegen EU/UN/US Listen und Dokumentation von Negativprüfungen
  • ATLAS/Exportmeldungen, Präferenzrecht und AEO Voraussetzungen für vereinfachte Verfahren

Jedes dieser Themen wird in unseren praxisnahen Fernstudiengängen behandelt und hilft, Fehler bei Ex- und Importprozessen zu vermeiden.

Fehlerhafte Ausfuhranmeldung erstellt – was jetzt?

Was passiert, wenn dennoch eine fehlerhafte Ausfuhranmeldung erstellt wurde? Das exportierende Unternehmen haftet für Verstöße gegen zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften. Dazu zählen falsche Zollanmeldungen, aber auch Missachtungen von Ausfuhrverboten oder Genehmigungspflichten.

Auch externe Dienstleister wie Zollagenten oder Berater können zur Verantwortung gezogen werden – etwa bei fehlerhafter Deklaration oder Nichtbeachtung von Sanktionslisten.
Unter den Begriff der Unternehmenskriminalität fallen nicht nur klassische Wirtschaftsstraftaten wie Betrug, Geldwäsche oder Insolvenzverschleppung. Strafrechtliche Sanktionen können sich auch aus zollrechtlichen Verstößen ergeben, da das Zollrecht eng mit Steuerstrafrecht verbunden ist. Zu den zollrechtlichen Ordnungswidrigkeiten gehören beispielsweise die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Gefährdung von Verbrauchssteuern (§ 381 AO) und die Gefährdung von Einfuhrabgaben bzw. Ausfuhrabgaben (§ 382 AO).

Wer bei der Einfuhr oder Ausfuhr falsche Angaben macht und dadurch Zollabgaben hinterzieht, kann sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Insbesondere für Angestellte und Mitarbeiter in leitender Position können zollstrafrechtliche Vorwürfe und Zollordnungswidrigkeiten erhebliche berufliche Konsequenzen mit sich bringen. Vorwürfe des Zolls müssen daher sehr ernst genommen werden und eine schnelle Prüfung der Sachlage nach sich ziehen.

In jedem Fall ist strategisch zu überlegen, ob eine nachträgliche Korrektur der Anmeldung oder eine Selbstanzeige geboten ist, um Haftungsrisiken für das Unternehmen bzw. den Ausfuhrverantwortlichen zu reduzieren.

Risiken und Nutzen für Unternehmen

  • Risiko bei Nicht Weiterbildung: Bußgelder, Lieferstopps, Reputationsschäden und Haftungsrisiken für Geschäftsführung aus Compliance Verstößen
  • Investitionsnutzen: Schnellere Abwicklung, geringere Fehlerquoten, bessere Verhandlungsposition bei Kunden und Behörden; Weiterbildung amortisiert sich durch vermiedene Kosten und Effizienzgewinne bei Ausfuhrprozessen

Unsere Handlungsempfehlung für Unternehmen:

Planen Sie kurzfristig zielgerichtete Schulungen für Export und Zollpersonal und führen Sie ein jährliches Update Audit ein, um Änderungen systematisch umzusetzen. Ein Export-Compliance-System hilft präventiv Fehler zu vermeiden und kann auch bei entstandenen Fehlern als Indiz gegen den Vorwurf von Vorsatz oder Leichtfertigkeit bei Steuer- und Zolldelikten helfen.

Berufliche Perspektiven nach zertifizierter Weiterbildung

Mitarbeiter mit zertifizierter Qualifikation (z. B. „Certified Export Compliance Officer“ oder „Certified Zoll Compliance Officer“) sind für Arbeitgeber deutlich attraktiver: Sie reduzieren Compliance Risiken, können komplexe Ausfuhranmeldungen eigenständig bearbeiten und übernehmen Verantwortung für Genehmigungsprozesse. Zertifizierte Fachkräfte haben bessere Aufstiegschancen zu Rollen wie Exportmanager, Compliance Officer oder Leiter Außenhandel und erzielen oft höhere Gehälter und mehr Arbeitsplatzsicherheit in volatilen Märkten.

Unsere Handlungsempfehlung für Mitarbeiter in Export und Logistik:

Beginnen sie jetzt berufsbegleitend mit einem Fernstudiengang. Wir unterstützen Sie bei inhaltlichen- und organisatorischen Fragen. Ein Abschluss zum Certified Export Compliance Officer oder Certified Zoll Compliance Officer bis Ende Juni 2026 ist realistisch erreichbar, und festigt die aktuelle Position oder fördert einen Aufstieg.

Zoll- und Export-Compliance – nur der Weihnachtsmann braucht keine Zollanmeldung

Wenn der erste Schnee fällt und die Playlists wieder „Last Christmas“ spielen, denken viele an Glühwein und Geschenkpapier – nicht an Zolltarife.
Doch zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Regeln verändern sich schnell und sind eng mit Sanktionen, Exportkontrollen und nationaler Politik verknüpft. Fehler in der Zollabwicklung können Lieferstopps, hohe Bußgelder oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Warum jetzt handeln?

Die Weihnachtszeit ist Hochsaison für Pakete und grenzüberschreitenden Handel; Black Friday und Cyber Week treiben das Volumen in die Höhe, was zu mehr Prüfungen und längeren Abfertigungszeiten führen kann. Fehler bei Warentarifnummern, Ursprung oder Wertangaben führen zu Verzögerungen, Nachforderungen und zusätzlichen Kosten — genau das, was Sie zum Jahresende vermeiden wollen.

Zölle wirken direkt auf Preise und Margen

Zölle sind kein abstraktes Thema: Sie beeinflussen Einkaufspreise, Endkundenpreise und damit die Kauflaune auch zur Weihnachtszeit.
So wurden die Einfuhrzölle für aus der EU in die USA eingeführte Süßwaren im Jahr 2019 beispielsweise auf 25 Prozent erhöht. Die damit zwangsläufig einhergehenden Preissteigerungen führten dazu, dass die gesamte deutsche Süßwarenbranche in den ersten beiden Quartalen 2020 in den USA 30 Prozent Umsatz verloren hat. Als Unternehmen, zu dessen wichtigsten Absatzmärkten die USA gehören und das entsprechend starke Handelsbeziehungen dorthin führt, bekommt auch die Lambertz-Gruppe die Auswirkungen zu spüren. Die Henry Lambertz GmbH & Co KG ist die älteste Süßwarenmarke Deutschlands und bekannt für Lebkuchenspezialitäten und Aachener Printen.

Für Lambertz bzw. für die ganze Süßwarenindustrie hat das Exportgeschäft eine enorme Bedeutung. Viele Firmen exportieren 40 bis 50 Prozent ihrer ganzen Produktionen ins Ausland. Lambertz liegt mit den saisonalen Weihnachtsspezialitäten etwa bei 25 Prozent Exportanteil. Auch im Jahr 2025 betragen die Zölle für die Güter, die in die USA aus Europa eingeführt werden, 15 %. Die Auswirkungen auf Exporte sind hinlänglich bekannt, betroffen sind aber nicht nur Autos und Kfz-Zubehör, sondern z.B. auch Süßwaren. Exporteure sind von den Zöllen betroffen, da sich Ihre Produkte im Ausland so verteuern, dass die Umsätze signifikant sinken.

Aber auch Importeure und Endverbraucher sind betroffen. Aktuell spüren das auch die US-Amerikaner. Mehr als 80 Prozent der US-amerikanischen Haushalte ziehen einen künstlichen Weihnachtsbaum einem echten vor – so behauptet es die American Christmas Tree Association. Doch dieses Jahr kosten künstliche Tannen ca. 15 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Das hat einen einfachen Grund: In der Weihnachtsindustrie kommen seit jeher 90 Prozent der Dekorationsartikel aus China. Die USA erheben aber nun so hohe Zölle wie seit 90 Jahren nicht, auf fast sämtliche Einfuhren weltweit. Die deutschen und chinesischen Waren sind somit nicht die einzigen, die sich für die Amerikaner verteuert haben.

Nebeneffekt der Verteuerung chinesischer Billigimporte in den USA ist eine Flutung des europäischen Marktes mit chinesischer Ware. Der Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Hiergegen setzt die EU nun auch Zölle ab Juli 2026 ein. Temu, Shein oder Ali Express: Bisher konnten Pakete im Warenwert von bis zu 150 Euro zollfrei nach Europa gelangen – das führt laut EU zu Verpackungsmüll und Betrug. Künftig wird daher eine Abgabe auf Billigimporte fällig werden.

Allerdings sind nicht alle Sendungen aus China gleichermaßen betroffen. Zölle werden nach Warenart erhoben; bei manchen Produkten betragen die Kosten 10 %, bei anderen nur 4,5 % des Warenwertes. Andere Kategorien sind wiederum ganz von Zöllen befreit, dazu gehören unter anderem auch Smartphones, Tablets und Notebooks. Für diese zahlt man bereits jetzt keine Zollkosten, selbst wenn sie mehr als 150 Euro kosten.

Aufgrund der aktuellen weltweiten Handelsstreitigkeiten gehört die Zollpolitik leider wieder zum bestimmenden Thema für Exporteure, Importeure und Logistiker. Handelspolitische Maßnahmen oder Tarifänderungen können Kosten drastisch erhöhen und Lieferketten verändern.

Export- oder Zoll-Compliance

Sie fragen sich vielleicht, ob Sie sich tatsächlich mit Zoll-Compliance beschäftigen müssen? Zunächst eine kurze begriffliche Abgrenzung:

Zoll-Compliance: Was gehört dazu?

  • Zolltarifierung und Zollwert: Klassifizierung nach Zolltarif und korrekte Wertermittlung zur Vermeidung von Nachforderungen und Bußgeldern.
  • Ursprung und Präferenzen: Verwaltung von Lieferantenerklärungen, Präferenznachweisen und Freihandelsabkommen zur Nutzung von Zollbegünstigungen.
  • Formale Abwicklung: Qualitätssicherung von Ein- und Ausfuhranmeldungen, Bewilligungen (z. B. AEO), Lager-/Verfahren (z. B. Zolllager, aktive Veredelung).
  • Audit-Readiness: Aufbau interner Richtlinien, Kontrollen und Schulungen; Schnittstelle zu Zollprüfungen und Nacherhebungen.

Diese Punkte sind zollrechtlich geprägt und unterscheiden sich vom exportkontrollrechtlichen Fokus auf Genehmigungen und Embargos.

Export-Compliance: Was gehört dazu?

  • Exportkontrolle und Genehmigungen: Prüfung, ob Güter/Technologien genehmigungspflichtig sind (Dual-Use), Antragstellung beim BAFA und Einhaltung von Auflagen.
  • Sanktions- und Embargoprüfung: Screening von Kunden, Ländern und Transaktionen gegen Sanktionslisten; Bewertung von Geschäftsbeziehungen in Risikoländern.
  • Endverbleib und Risikoanalyse: Endverbleibenserklärungen (EVE), Nutzungszweck, Re-Export-Risiken; Aufbau eines Export-Compliance-Systems mit klaren Rollen und Kontrollen.
  • Management-Nähe: Direkte Unterstützung der Geschäftsleitung bzw. des Ausfuhrverantwortlichen, um Haftungsrisiken durch organisatorische Defizite zu vermeiden.

Export-Compliance adressiert außen- und sicherheitspolitische Vorgaben und geht über reine Zollformalitäten hinaus. Aber auch Zoll-Compliance bedeutet weit mehr, als Formulare korrekt auszufüllen. Es geht um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im grenzüberschreitenden Warenverkehr, von der korrekten Warentarifierung über Ursprungserklärungen bis hin zur formalen Abwicklung. Fehler oder Versäumnisse können schnell zu Lieferverzögerungen, Beschlagnahmungen oder Strafverfahren führen. Und: Die Verantwortung liegt immer beim Unternehmen, nicht beim Spediteur oder Dienstleister.

Rechtliche Risiken und Reputation

Zoll- und Exportverstöße können nicht nur Geldstrafen nach sich ziehen, sondern auch Ermittlungen und Image Schäden verursachen. Zollstrafrechtliche Konsequenzen treffen Logistiker und Exporteure hart — Prävention mit einem risikoorientierten Compliance-System ist der beste Schutz.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind besonders gefährdet. Fehlendes Wissen über Zollrecht oder unzureichend geschulte Mitarbeitende führen häufig zu vermeidbaren Risiken. Dabei kann bereits ein einfacher Compliance-Check Risiken sichtbar machen und eine gezielte Weiterbildung helfen, Prozesse abzusichern und Haftungsrisiken zu minimieren.

Compliance als Wettbewerbsvorteil

Ein strukturiertes Compliance-Management-System reduziert operative Risiken, verbessert Planbarkeit und kann Lieferzeiten verkürzen sowie Kosten durch Nachprüfungen und Strafen vermeiden. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter erhöhen das Bewusstsein und die Fachkompetenz im Unternehmen und Schaffen interne Kontrollmechanismen.

Eine Weiterbildung zum Certified Export Compliance Officer oder zum Certified Zoll Compliance Officer schafft für Sie und das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind, unmittelbare Vorteile:

Mit einer Weiterbildung zum Certified Zoll Compliance Officer oder Certified Export Compliance Officer erhalten Sie

  • Konkrete Handlungskompetenz in Exportkontrolle, Warentarifierung und Dokumentation
  • Sofort anwendbare Tools für Risikoanalyse und interne Audits
  • Fachlichen Austausch mit unserem Export Compliance Experten
  • Unternehmensnutzen: geringere Prüfungsrisiken und eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Behörden.

Fazit: Jetzt handeln ist eine Win-win-Situation für Mitarbeitende und Unternehmen.

Warum jedes Unternehmen ein Internes Kontrollsystem (IKS) für ESG und Nachhaltigkeit einführen sollte – Teil 2


Nachdem wir in unserem ersten Teil des Blogbeitrags zum Thema ESG und IKS die Entwicklungen und Hintergründe zu dieser Thematik dargestellt gaben, zeigt der zweite Teil des Blogs praxisbezogene Beispiele, warum die Notwendigkeit und ein aktuelles Handeln für jedes Unternehmen (überlebens-) wichtig ist.

Es folgen drei Beispiele aus den letzten Jahren, bei denen ein Internes Kontrollsystem (IKS) für ESG und Nachhaltigkeit negative Ereignisse hätte verhindern können. Diese Beispiele aus der aktuellen Wirtschaft verdeutlichen, wie wichtig es ist, in der heutigen Zeit nicht nur auf die Compliance zu achten, sondern auch proaktiv Risiken zu managen.

H&M – Nachhaltigkeitskritik und „Greenwashing“-Vorwürfe (2021)

Hintergrund:
Im Jahr 2021 geriet der Modegigant H&M in die Kritik, nachdem verschiedene Medienberichte und Aktivisten ihm vorwarfen, Greenwashing zu betreiben. Das Unternehmen hatte sich öffentlich als nachhaltig positioniert und betonte in seinen Marketingkampagnen die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien. Doch gleichzeitig wurden Vorwürfe laut, dass H&M in Wirklichkeit weiterhin unfaire Arbeitspraktiken in seiner Lieferkette tolerierte und viele Produkte in Ländern mit geringen Umwelt- und Arbeitsstandards produzierte.

Wie ein IKS den Vorwurf des Greenwashing verhindert hätte:
Ein robustes Internes Kontrollsystem für ESG hätte in diesem Fall nicht nur die Umweltauswirkungen der Produktion überwacht, sondern auch die sozialen Standards und Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette regelmäßig geprüft. Durch transparente, regelmäßige Audits und die Integration von unabhängigen Zertifizierungen hätte H&M sicherstellen können, dass ihre Nachhaltigkeits- und Sozialpraktiken mit den öffentlichen Aussagen übereinstimmen.

Kontrollmaßnahmen:
Regelmäßige und unabhängige Audits der Zulieferer, umfassende Lieferantentransparenz und die Einführung eines echten Nachhaltigkeitszertifizierungssystems für alle Produkte, das über Marketingaussagen hinausgeht

Folgen ohne IKS:
Die Vorwürfe des Greenwashings führten zu einem Vertrauensverlust bei Verbrauchern und Investoren, zu Kritik von Umweltschutzorganisationen und möglicherweise zu einem rückläufigen Umsatzwachstum, da immer mehr Kunden nach authentischen und transparenten Marken suchen.

Fazit:
Ein effektives IKS hätte dazu beigetragen, dass H&M nicht nur ihre Marketingstrategien transparent und glaubwürdig gestalten könnte, sondern auch sicherstellen könnte, dass die Lieferkette tatsächlich nachhaltig und ethisch korrekt arbeitete. Dadurch wären die Greenwashing-Vorwürfe vermieden worden.

Amazon – Arbeitsbedingungen in den Lagerhäusern (2021-2022)

Hintergrund:
Der Onlinehändler Amazon stand in den letzten Jahren wiederholt in der Kritik, weil unfaire Arbeitsbedingungen in seinen Lagerhäusern weltweit dokumentiert wurden. Berichte von Mitarbeitern und Enthüllungen über niedrige Löhne, hohe Arbeitsbelastung und unzureichende Sicherheitsvorkehrungen sorgten für negative Schlagzeilen. Besonders während der COVID-Pandemie wurden die Arbeitsbedingungen als besonders problematisch wahrgenommen. Im Jahr 2021 kamen Berichte über ein Lagerhaus in Bessemer, Alabama, in dem Amazon versuchte, eine Gewerkschaftsbildung zu verhindern, was zu weiteren negativen Medienberichten und einem öffentlichen Aufschrei führte.

Wie ein IKS den Vorfall hätte verhindern können:
Ein Internes Kontrollsystem, das auf soziale Verantwortung und die Überwachung der Arbeitsbedingungen ausgerichtet ist, hätte hier frühzeitig potenzielle Probleme erkannt und durch Maßnahmen wie regelmäßige interne Audits und externe Überprüfungen durch unabhängige Organisationen verhindern können, dass solche Verstöße gegen Arbeitsrechte und -standards eskalieren.

Kontrollmaßnahmen:
Einführung eines systematischen Audits für Arbeitsbedingungen in allen Amazon -Lagern, regelmäßige Mitarbeiterbefragungen, Überwachung von Arbeitszeitvorgaben, Sicherheitsprotokollen und Lohntransparenz.

Folgen ohne IKS:
Der Mangel an klaren, internen Kontrollen führte zu öffentlicher Empörung, negativen Medienberichten und Reputationsschäden, die das Vertrauen der Kunden und Mitarbeiter beeinträchtigten. Zudem mussten rechtliche und politische Auseinandersetzungen geführt werden, da die Vorwürfe in verschiedenen Ländern zu Untersuchungen führten.

Fazit:
Ein IKS, dass die Einhaltung von Sozialstandards und Arbeitsrechten aktiv überwacht, hätte Amazon dabei geholfen, präventiv auf kritische Arbeitsbedingungen in den Lagern zu reagieren. Das Unternehmen hätte möglicherweise den Reputationsschaden und die rechtlichen Konsequenzen vermeiden können.

Shell – Klage wegen Klimafolgen (2021)

Hintergrund:
Im Jahr 2021 fällte ein europäisches Gericht ein historisches Urteil gegen das Mineralöl- und Erdgasunternehmen Shell: Das Unternehmen wurde verpflichtet, seine CO₂-Emissionen bis 2030 um 45% im Vergleich zu den 2019-Werten zu senken. Das Gericht stellte fest, dass Shell gegen die Menschenrechte verstößt, da die anhaltenden CO₂-Emissionen zur Erschöpfung der natürlichen Ressourcen und zu Klimafolgen führen, die vor allem die ärmsten Bevölkerungsgruppen der Welt betreffen. Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Bereich der Klimaforderungen und markiert die erste gerichtliche Entscheidung, die ein Unternehmen zur Reduzierung der Emissionen verpflichtet.

Wie ein IKS den Vorfall hätte verhindern können:
Ein Internes Kontrollsystem für ESG hätte in diesem Fall dazu beitragen können, dass Shell nicht nur interne Klimaziele formuliert, sondern diese auch systematisch überprüft und implementiert. Die regelmäßige Überprüfung der Emissionsstrategien und die Integration von Klimarisiko-Management in die Unternehmensstrategie hätte das Unternehmen gezwungen, deutlich ambitioniertere Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu ergreifen, bevor es zu rechtlichen Schritten kam.

Kontrollmaßnahmen:
Implementierung eines Klimarisiko-Managementsystems, das regelmäßig die Einhaltung von Klimazielen überwacht, interne CO₂-Reduktionsziele überprüft und sicherstellt, dass alle strategischen Entscheidungen auch den ESG-Vorgaben entsprechen.

Folgen ohne IKS:
Ohne ein funktionierendes IKS, das auf ESG und Nachhaltigkeit fokussiert ist, blieb die Umstellung auf eine klimafreundliche Unternehmensstrategie auf der Strecke. Shell musste sich nicht nur einem Gerichtsurteil stellen, sondern auch einem enormen Reputationsverlust, da das Unternehmen weltweit unter Druck geriet, seine ESG-Strategien zu überarbeiten.

Fazit:
Ein effektives IKS hätte Shell in der Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Emissionsreduzierung umzusetzen und sich so nicht nur rechtlichen Herausforderungen zu stellen, sondern auch von Anfang an die richtigen ESG-Standards zu verfolgen, um zukünftige juristische und öffentliche Herausforderungen zu vermeiden.

ESG-IKS: Ein unverzichtbares strategisches Werkzeug
In einer Welt, die immer mehr von Nachhaltigkeit, Verantwortung und Transparenz bestimmt wird, ist es für Unternehmen nicht mehr möglich, ESG-Überlegungen „nebenbei“ zu behandeln. Um ESG-Ziele effektiv zu verfolgen, Risiken zu managen und rechtliche Vorgaben einzuhalten, ist ein internes Kontrollsystem für ESG und Nachhaltigkeit entscheidend.

Die Einführung eines IKS für ESG stellt nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern bietet auch die Gelegenheit, das Unternehmen zukunftssicher zu machen, das Vertrauen der Stakeholder zu gewinnen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Unabhängig von der Größe eines Unternehmens stellt die Implementierung eines ESG-IKS eine zukunftsorientierte Investition dar, die sich lohnen wird.

Internes Kontrollsystem für ESG – Neue Weiterbildung ab 2025 mit Zertifizierung

Genau auf diese Erkenntnis und die aktuellen und neuen Anforderungen und Regularien baut unsere neue Weiterbildung im Bereich ESG und Compliance auf.
Alle Informationen zu unserer neuen Ausbildung finden Sie hier: Internes Kontrollsystem für ESG
In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie ein maßgeschneidertes internes Kontrollsystem für Environmental, Social und Governance etablieren. Sie erfahren, welche internen Kontrollen erforderlich sind, um Ihr IKS um den Nachhaltigkeitsaspekt zu erweitern.

Warum jedes Unternehmen ein Internes Kontrollsystem (IKS) für ESG und Nachhaltigkeit einführen sollte – Teil 1

Das Thema Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahren nicht nur an gesellschaftlicher Relevanz zugenommen, sondern ist auch zu einem elementaren Bestandteil der Unternehmensstrategie geworden. Firmen, die sich mit den Grundsätzen von ESG (Environmental, Social, Governance) beschäftigen, sehen immer mehr ein, dass es notwendig ist, ihre Vorgehensweisen systematisch zu überprüfen und zu überwachen. Ein IKS (Internes Kontrollsystem) für ESG und Nachhaltigkeit wird zum wesentlichen Hilfsmittel, um diese Ziele nachhaltig und verantwortungsbewusst zu verwirklichen.

Aber weshalb sollten Firmen jeder Größe und aus allen Branchen ein derartiges System implementieren? Wir erläutern in unserem aktuellen Blogbeitrag, weshalb ein ESG-IKS nicht länger als „Nice-to-have“ angesehen werden kann. Es ist unverzichtbar, um auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Gesetzliche und regulatorische Anforderungen erfüllen
Die zunehmenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, die immer strenger werden, gehören zu den wesentlichen Beweggründen für Unternehmen, ein Internes Kontrollsystem (IKS) für ESG und Nachhaltigkeit zu implementieren. Es gibt immer mehr gesetzliche Vorgaben auf internationaler und nationaler Ebene, die Unternehmen verpflichten, ihre ESG-Daten korrekt zu erfassen, zu dokumentieren und darüber zu berichten.

Ein Beispiel ist die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die darauf abzielt, Unternehmen zu verpflichten, ihre ESG-Aktivitäten und -Daten transparent und nachvollziehbar darzustellen. Dies umfasst sowohl ökologische als auch soziale und governance-bezogene Aspekte. Daher müssen Firmen neben der Definition ihrer Nachhaltigkeitsstrategien auch dafür sorgen, dass die Basisdaten vollständig und richtig sind. Ein IKS unterstützt dabei, die Datenqualität zu garantieren und Abweichungen oder Fehler zeitnah zu identifizieren.

Außerdem werden in zahlreichen Ländern zunehmend Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette etabliert, wie beispielsweise das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland. Hierbei obliegt es einem Unternehmen, Risiken zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen in seiner Lieferkette auszumachen und zu verringern. Dies setzt ein wirksames Kontrollsystem voraus, um die Compliance zu gewährleisten und möglichen Strafen vorzubeugen.

Risikomanagement und präventive Maßnahmen
ESG-Risiken sind existent und können gravierende Folgen für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens haben. Umweltkatastrophen, unethische Geschäftspraktiken oder das Ignorieren sozialer Verantwortung können enorme Reputationsschäden und finanzielle Verluste verursachen. Mit einem funktionierenden IKS für ESG können derartige Risiken rechtzeitig identifiziert und präventive Maßnahmen umgesetzt werden.

Ein einfaches Beispiel: Ein Unternehmen ohne Kontrolle über seine CO₂-Emissionen könnte unbemerkt gegen die eigenen Klimaziele verstoßen. Regelmäßige Messungen der Emissionen und deren Überwachung durch ein IKS ermöglichen es dem Unternehmen, zeitnah auf Abweichungen zu reagieren und geeignete Maßnahmen zur Emissionsreduktion zu ergreifen.

Ein anderes Beispiel ist die Kontrolle der Lieferkette. Fehlt es an ESG-Kontrollen oder sind diese nicht ausreichend, kann es passieren, dass ein Unternehmen ohne Wissen mit Lieferanten zusammenarbeitet, die gegen Arbeitsrechte oder Umweltstandards verstoßen. Ein IKS kann helfen, solche Risiken besser zu erkennen und frühzeitig geeignete Maßnahmen wie Audits oder Vertragsverhandlungen einzuleiten.

Glaubwürdigkeit und Vertrauen aufbauen
Für Unternehmen, die in einem zunehmend ESG-bewussten Markt tätig sind, ist Transparenz ein entscheidender Faktor. Investoren, Kunden und sogar Mitarbeiter legen immer mehr Wert auf die nachhaltige Ausrichtung eines Unternehmens. Ein robustes IKS sorgt dafür, dass die ESG-Daten verlässlich sind und auch wirklich mit den öffentlich kommunizierten Zielen und Strategien übereinstimmen.

Stakeholder erkennen schnell, wenn ein ESG-Bericht oder eine Nachhaltigkeitsstrategie ohne verlässliche, geprüfte Daten präsentiert wird, und betrachten dies als „Greenwashing“. Firmen, die ihre Nachhaltigkeitsziele nicht mit überprüfbaren Daten untermauern können, riskieren einen Glaubwürdigkeitsverlust und rechtliche Probleme. Ein IKS unterstützt dabei, derartige Fehler zu verhindern, und trägt dazu bei, das Vertrauen von Investoren, Kunden und weiteren maßgeblichen Stakeholdern zu gewinnen.

ESG-Faktoren werden von Investoren, insbesondere von institutionellen Investoren, zunehmend in ihre Investmententscheidungen integriert. Firmen, die ein funktionierendes IKS implementiert haben, zeigen damit, dass sie ESG ernst nehmen und sich einer transparenten sowie verlässlichen Berichterstattung verpflichten.

Effizienz und Qualität der ESG-Berichterstattung verbessern
Mit einem gut strukturierten ESG-IKS können ESG-Daten systematisch erhoben und überprüft werden. Dadurch wird nicht nur die Genauigkeit erhöht, sondern auch Zeit und Ressourcen gespart, da redundante Datensammlungen und unnötige Nachbesserungen vermieden werden. Außerdem kann der Überwachungsprozess effizienter gemacht werden, indem klare Regeln und Zuständigkeiten festgelegt werden.

Beispiel: Ein Betrieb beabsichtigt, seine CO₂ Emissionen zu reduzieren. Ohne ein IKS könnte die Zusammenführung relevanter Emissionsdaten aus unterschiedlichen Abteilungen oder Produktionsstätten schwierig sein. Ein IKS ermöglicht es, die Erfassung und Validierung der Emissionswerte zu standardisieren. Dadurch können diese konsistent und fehlerfrei in den ESG-Bericht übernommen werden.

Des Weiteren trägt die Überwachung des ESG IKS zur fortwährenden Optimierung der Nachhaltigkeitspraktiken bei. Durch die Identifizierung und fortlaufende Anpassung von Schwächen im System bleibt das Unternehmen hinsichtlich der ESG-Anforderungen und -Technologien auf dem aktuellen Stand.

Wettbewerbsvorteile und Innovation
In den vergangenen Jahren hat sich der Wettbewerb um Kunden und Investoren und zunehmend auf den Bereich der Nachhaltigkeit konzentriert. Firmen, die ESG als wesentlichen Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie ansehen, haben einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Neben dem Zugang zu nachhaltigkeitsorientierten Kapitalmärkten profitieren Sie auch vom Aufbau einer positiven Markenwahrnehmung. Mit einem funktionierenden IKS für ESG ist das Unternehmen in der Lage, proaktiv nachhaltige Innovationen voranzutreiben, anstatt nur zu „reagieren“.

Dies kann zum Beispiel erreicht werden, indem man neue, umweltfreundliche Produktionsmethoden einführt, nachhaltige Produkte entwickelt oder mit innovativen Partnern zusammenarbeitet, die auf Nachhaltigkeit setzen. Firmen, die ein transparentes und wirksames ESG-Management umsetzen, können ihre Markenloyalität erhöhen und als Branchenvorreiter gelten.

Fazit: Ein ESG-IKS ist ein unverzichtbares strategisches Werkzeug
In einer Welt, die immer mehr von Nachhaltigkeit, Verantwortung und Transparenz bestimmt wird, ist es für Unternehmen nicht mehr möglich, ESG-Überlegungen „nebenbei“ zu behandeln. Um ESG-Ziele effektiv zu verfolgen, Risiken zu managen und rechtliche Vorgaben einzuhalten, ist ein internes Kontrollsystem für ESG und Nachhaltigkeit entscheidend.

Die Einführung eines IKS für ESG stellt nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern bietet auch die Gelegenheit, das Unternehmen zukunftssicher zu machen, das Vertrauen der Stakeholder zu gewinnen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Unabhängig von der Größe eines Unternehmens stellt die Implementierung eines ESG-IKS eine zukunftsorientierte Investition dar, die sich lohnen wird.

Internes Kontrollsystem für ESG – Neue Weiterbildung ab 2025 mit Zertifizierung
Genau auf diese Erkenntnis und die aktuellen und neuen Anforderungen und Regularien baut unsere neue Weiterbildung im Bereich ESG und Compliance auf.

Alle Informationen zu unserer neuen Ausbildung finden Sie hier: https://www.wirtschaftscampus.de/lehrgaenge/internes-kontrollsystem-esg

In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie ein maßgeschneidertes internes Kontrollsystem für Environmental, Social und Governance etablieren. Sie erfahren, welche internen Kontrollen erforderlich sind, um Ihr IKS um den Nachhaltigkeitsaspekt zu erweitern.

Praxisbeispiele – Teil II des Blogs
Im zweiten Teil unseres Blogs zum Thema ESG und IKS stellen wir anhand von drei aktuellen Beispielen aus der Praxis dar, warum es für jedes Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche, wichtig ist, sich im Compliance-Bereich auf neue Risiken und die Abwehr von Gefahren vorzubereiten. Der zweite Teil wird zeitnah hier veröffentlicht.

Compliance und KI im Jahr 2025

Prolog:
«Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, die KI kann etwas, das ich nicht mehr kann. Ich fühlte mich nutzlos.»
Sam Altman (* 22. April 1985 in Chicago, Illinois) im Juni 2025 über sein kommendes ChatGPT 5 – Update. Er ist Mitbegründer und seit 2019 CEO von OpenAI (Entwickler von ChatGPT).

Die Thematik der KI im Umfeld der Compliance ist ein Thema, mit dem wir uns in unserem Blog schon sehr lange beschäftigen. Sehr früh haben wir erkannt, dass die Integration und die Nutzung von KI-Instrumentarien zukunftsweisend für fast alle Unternehmen sein werden. Zum ersten Mal taucht das KI-Thema in dem Beitrag „Compliance und Maschinenwesen (RPA)“ von uns aus dem Oktober 2018 auf, also lange bevor die Künstliche Intelligenz eines der Hauptthemen der heutigen Arbeits- und Geschäftswelt geworden ist.

Heute wollen wir uns mit den aktuellen Anforderungen der KI im Hinblick auf die Compliance beschäftigen, alle KI & Compliance-Beiträge der letzten acht Jahre von uns sind am Ende des Blogbeitrages aufgeführt. Es lohnt sich, auch in die älteren Beiträge hineinzulesen, da alle Thematiken bis heute mehr als aktuell sind.

Compliance und KI: Möglichkeiten und Risiken

Die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet Unternehmen viele Möglichkeiten, bringt jedoch auch bedeutende rechtliche, ethische und kommerzielle Risiken mit sich. Eine zuverlässige KI-Compliance-Struktur gewährleistet, dass die Anwendung von KI in Unternehmen nicht nur innovativ, sondern auch gesetzeskonform ist.

Das Ziel besteht darin, die wirtschaftlichen und strategischen Ziele des Unternehmens mit der rechtlichen Einhaltung im Rahmen einer übergeordneten KI-Governance in Einklang zu bringen. Auf diese Art und Weise kann gewährleistet werden, dass genügend Spielraum für Innovation und Entwicklung vorhanden ist.

Die KI-Verordnung

Die Kenntnis der für das einzelne Unternehmen relevanten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ist für den Aufbau einer KI-Compliance-Struktur von entscheidender Bedeutung. In Deutschland und der Europäischen Union gilt hier die KI-Verordnung.

Die KI-Verordnung wurde am 8. August 2024 wirksam. Je nach den spezifischen Verwendungszwecken eines KI-Systems enthält die Verordnung viele Verpflichtungen für Unternehmen und Lieferanten aus fast allen Branchen. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der KI-Verordnung (z. B. Dokumentation, menschliche Aufsicht) erfüllt werden, sind entsprechende Compliance-Strukturen erforderlich, die auch Rollen und Verantwortlichkeiten beinhalten.

Grafik: (c) 2025 WIRTSCHAFTScampus

Es ist besonders wichtig, die folgenden Aspekte zu beachten:

  • Datenschutz: KI benötigt Daten, sowohl im Trainingsbereich als auch beim möglichen Finetuning und während des Systemeinsatzes. Bei personenbezogenen Daten ist die Verarbeitung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO, durchzuführen. Dabei müssen unter anderem vorhandene Einwilligungen sowie Datenschutzinformationen kontrolliert werden (KI und Datenschutz).
  • Data Act: Der Data Act spielt ebenfalls im Zusammenhang mit der Nutzung von KI eine Rolle. Die ab September 2025 teilweise anwendbare Verordnung verlangt für die Erhebung nicht-personenbezogener Daten im Zusammenhang mit IoT (Internet of Things – Smartwatches / Datenbrillen etc.) -Produkten, zugehörigen Services und virtuellen Assistenzen eine vertragliche Grundlage. Wenn solche Daten im KI-Kontext verwendet werden, müssen die entsprechenden Lizenzrechte vorhanden sein.
  • Kartellrecht: Beim Einsatz von KI übersehen viele möglicherweise die sich daraus ergebenden kartellrechtlichen Aspekte. Es muss sichergestellt werden, dass das Datenaggregieren nicht zu einem Widerspruch gegen das Verbot des Austausches wettbewerblich sensibler Daten führt. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass KI-Systeme eigenständige Absprachen treffen können, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Immaterialgüterrecht (insb. Urheberrecht): Das Immaterialgüterrecht hat im Kontext von KI-Systemen eine herausragende Bedeutung. Dies betrifft zunächst die Frage, welche Inhalte für das Training eines Systems zulässig sind. Zusätzlich gibt es, vor allem bei der Entwicklung von KI-Lösungen, Fragen darüber, wem die durch KI generierten Inhalte zustehen. Der Grund dafür ist, dass rein maschinengenerierte Werke nach dem deutschen Urheberrecht nicht geschützt sind.
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Sofern während des Trainings oder beim Einsatz der KI möglicherweise Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens verwendet werden, muss gewährleistet sein, dass diese weiterhin durch das Geschäftsgeheimnisgesetz geschützt sind und nicht verloren gehen.
  • Branchenspezifische Anforderungen: Abgesehen von den genannten rechtlichen Rahmenbedingungen können auch branchenspezifische Anforderungen bestehen. Dies gilt beispielsweise für Versicherungen und Banken bei der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen (§ 25b KWG).
  • Vertragliche Verpflichtungen: Bei der Verwendung von Daten Dritter im Rahmen des Einsatzes von KI ist neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auch sicherzustellen, dass die Nutzung nicht gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, insbesondere Vertraulichkeitsvereinbarungen und Löschpflichten.

Best Practices auf dem Weg zur KI-Compliance

Für die Einrichtung einer KI-Compliance-Struktur empfiehlt sich ein Vorgehen, das auf einem interdisziplinären Team basiert und alle relevanten Stakeholder im Unternehmen von Beginn an einbezieht.

In der Regel sind Vertreter aus den Bereichen Recht und Compliance, IT, IT-Sicherheit sowie gegebenenfalls Entwicklungsabteilungen Teil davon. Es ist zudem ratsam, insbesondere im Hinblick auf mögliche Mitteilungen an Mitarbeitende, auch die HR-Abteilung und den Betriebsrat einzubeziehen. Es ist wichtig, auch den (IT-)Einkauf einzubinden, damit die Risiken beim AI Sourcing effizient angegangen werden können, ohne die Rechtsabteilung zusätzlich zu belasten. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass das Management ausreichend eingebunden wird und der Kontakt zu den Fachabteilungen besteht, um die Umsetzung der Compliance-Anforderungen sicherzustellen.

KI und Compliance – Was ist zu tun?

Zu den Maßnahmen, die dazu dienen, einen rechtssicheren Einsatz zu gewährleisten, gehören unter anderem die folgenden Schritte und Maßnahmen im Unternehmen:

  • Erstkommunikation: Zu Projektbeginn kann es sinnvoll sein, allen an dem KI-Projekt beteiligten Mitarbeitenden eine schriftliche Information zukommen zu lassen, um zentrale Risiken einzudämmen. Bei einer solchen Kommunikation sollte vor allem auf die gravierendsten Gefahren hingewiesen werden, wie beispielsweise die Verletzung von Rechten Dritter oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.
  • Risk Assessment: Eine ausführliche Beschreibung der KI-Anwendungen, die im Unternehmen verwendet werden oder geplant sind, ist die Basis für ein Risk Assessment und den Aufbau einer KI-Compliance-Struktur. Um hier maximal effizient zu arbeiten, sollten die Sachverhaltsinformationen gesammelt werden, die für eine erste Beurteilung der rechtlichen Risiken notwendig sind. Die Umsetzung des Risk Assessment kann sowohl über dokumentgestützte Abfragen als auch über entsprechende Softwareanwendungen erfolgen.
  • Bestimmung von Vorgaben für die Nutzung von KI: Um die Mitarbeitenden über die Risiken beim Einsatz von KI aufzuklären und ihnen entsprechende Handlungsanweisungen zu geben, sind zusätzliche KI-Richtlinien sinnvoll. In der Regel ist ein modularer Aufbau sinnvoll, also eine grundlegende Richtlinie, die den Einsatz von KI allgemein festlegt, sowie ergänzende Handlungsleitlinien für spezifische Anwendungsbereiche.
  • Weiterbildung: Ein zentraler Aspekt für die KI-Compliance ist die Weiterbildung der Angestellten. Auch in diesem Bereich zeigt sich ein gestufter Ansatz, ähnlich wie bei den Richtlinien, regelmäßig als sinnvoll. Zusätzlich zu einer Grundlagenschulung für alle Mitarbeitenden können spezielle Schulungen für besonders risikoreiche Anwendungsbereiche oder spezifische KI-Systeme angeboten werden.
  • Mitbestimmung: Je nach Unternehmen und der Einbeziehung des Betriebsrats kann es sinnvoll sein, eine bestehende Betriebsvereinbarung anzupassen oder zu erweitern, um spezielle Anforderungen in Bezug auf KI einzufügen.

Aufbau der Compliance-Struktur

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Compliance-Struktur bestehen unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten, die im Einzelfall und unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen, des Risikoprofils des Unternehmens sowie der Einsatzbereiche von KI zu bewerten sind. Denkbar ist die Einsetzung eines KI-Gremiums, die Integration neuer KI-Prozesse und Zuständigkeiten in die bestehende Compliance-Abteilung oder die Ernennung eines separaten KI-Beauftragten. Wichtig ist weiterhin die Festlegung von Rollen, Zuständigkeiten und Reporting-Pflichten.

Angesichts der Tatsache, dass KI-Compliance ein Thema an der Schnittstelle von Technik und Recht ist, sollte ausreichend Zeit für die Etablierung einer Compliance-Struktur eingeplant werden. Unternehmen sollten keine Zeit verlieren, da rechtliche Risiken beim Einsatz von KI nicht nur mit der Anwendbarkeit der KI-Verordnung entstehen, sondern bereits aufgrund der geltenden Rechtslage bestehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass es ohne geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu Situationen kommt, in denen der Einsatz von KI nicht möglich ist. Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen können erheblich sein.

Compliance-Weiterbildung: Jetzt starten!

Der WIRTSCHAFTScampus unterstützt Sie beim Erwerb notwendiger Fachkenntnisse in Compliance mit seinen Weiterbildungsangeboten:

Compliance-Spezialisierungen:

Blogbeiträge mit der Thematik KI (chronologisch sortiert)

Unsere Blogbeiträge zur Thematik KI und Compliance seit 2018:

Compliance und Maschinenwesen (RPA) (Oktober 2018)

Compliance und Maschinenwesen (RPA)


Compliance Officer und KI: Heute – Morgen – Übermorgen (Oktober 2023)

Compliance Officer und KI: Heute – Morgen – Übermorgen


Wie ESG-Praktiken durch KI unterstützt werden können! (März 2024)

Wie ESG-Praktiken durch KI unterstützt werden können!


KI und Compliance – Künstliche Intelligenz und der Compliance Officer (August 2024)

KI und Compliance – Künstliche Intelligenz und der Compliance Officer


KI und Compliance in der Zukunft – Künstliche Intelligenz im Blickwinkel des EU AI Act 2024 (September 2024)

KI und Compliance in der Zukunft – Künstliche Intelligenz im Blickwinkel des EU AI Act 2024