Export Compliance – Safe Haven für Vorstände und Unternehmen?!

Unternehmen jeder Größe, die in einem globalen Umfeld agieren, bewegen sich auf „rechtlich“ gefährlichem Terrain. Dies gilt bekanntermaßen für die Rüstungsindustrie, aber auch alle anderen Branchen sind betroffen, die Produkte im Umfeld von sog. Dual-Use-Gütern herstellen und/oder mit diesen handeln. Dual-Use-Güter definieren sich als Waren mit einem (möglichen) doppelten Verwendungszweck.

Diese Waren können entweder im zivilen Einsatz aber auch im militärischen Umfeld genutzt werden. Beispiele hier sind hier vor allem die Luftfahrtelektronik, Schiffstechnik und besondere Werkstoffe. Hintergrund ist, dass im ersten Moment harmlose Dinge und Substanzen möglicherweise missbräuchlich verwendet werden. Ein besonderes und ungewöhnliches Beispiel für einen doppelten Verwendungszweck ist eine Lippenstifthülse aus Aluminium. Denn aus den einfachen Aluminiumhülsen können nicht nur Lippenstifthülsen, sondern auch Hülsen für Gewehr- und Pistolenpatronen hergestellt werden.

Deshalb zählen diese zu den genehmigungspflichtigen Waren und müssen von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht werden. Anhand von zwei drastischen Beispielen soll dies kurz verdeutlicht werden:

Der Geschäftsführer eines Werkzeugmaschinenherstellers verkaufte Werkzeugmaschinen über zwei Jahre für ca. 8 Millionen € an russische Unternehmen. Der Verkauf sowie die Lieferung, Verbringung und Ausfuhr sog. Dual-Use-Güter an militärische Endnutzer ist nach den Vorschriften des Russlandembargos seit 2014 verboten. Zu beachten ist, dass die bloße Möglichkeit einer militärischen Zweckbestimmung genügt, um den Straftatbestand des § 18 Abs. 7 AWG zu erfüllen. So sieht sich der Unternehmer nun mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe mit Geheimdiensten kooperiert und sei aufgrund der Lieferung in die Beschaffungsstruktur fremder Nachrichtendienste eingebunden (vgl. BGH-Beschluss vom 31. August 2020-AK 20/20).

In einem anderen Fall wurde ein Unternehmer zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er die Chemikalie Decaboran, die zur Herstellung von Raketenantrieb- und Sprengstoff benötigt wird, illegal nach Russland transportiert hatte. Das Gericht ordnete die Einziehung der Taterträge gem. § 20 AWG in Höhe von 1.5 Millionen € an. (vgl. OLG Hamburg Urteil vom 9.1.2020 – 8 St 3/19).

Beide Fälle zeigen die Bedeutung eines Export Compliance Systems als Schutz für die Geschäftsleitung, aber auch als Schutz für das Unternehmen. Noch vor Vertragsabschluss ist systematisch zu prüfen

  • ob Waren gelistet sind
  • ob der Kunde beliefert werden darf
  • zu welchem Zweck die Waren verwendet werden sollen
  • ob in das Land geliefert werden darf.

 

Der Export Compliance Officer

Diese Aufgaben systematisch zu koordinieren und ein Export Compliance System aufzubauen, das in das Compliance System des Unternehmens integriert ist, sollte von einem Export Compliance Officer übernommen werden.

Zu beachten ist hierbei, dass auch eine Sanktionslistenprüfung kein einmaliger Vorgang ist. Die USA, die EU, die UN und Länder wie Kanada, Australien oder Japan geben Sanktionslisten heraus, die zum Teil bis zu 300-mal im Jahr Updates erhalten. Hier ist also nicht nur die neue EU-Dual-Use Verordnung zu berücksichtigen.

Der Export bzw. Trade Compliance Officer muss die Screenings so organisieren, dass während des gesamten Zeitraums der Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner (von der Geschäftsanbahnung bzw. Ausschreibung bis zur Auslieferung der Ware) sichergestellt ist, dass der Geschäftspartner nicht gelistet ist.

Der BGH hat in einem Urteil vom 9.5.2017 (1StR 256/16), das im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen bei einem Rüstungsgeschäft mit Griechenland ergangen war, erstmals betont, dass bei der Höhe der Geldbuße gem. § 30 OWiG ein effizientes Compliance Management System strafmildernd zu berücksichtigen ist. Das Compliance Management System kann jedoch nur berücksichtigt werden, wenn es auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt ist, laufend optimiert wird und interne Abläufe so gestaltet sind, dass Normverletzungen deutlich erschwert werden.

Auch für den Bereich Export ist damit klargestellt, dass nur mit einem effizienten Export Compliance System, das auf aktueller Rechtslage basiert, im Falle von eingetretenen Rechtsverstößen mit Strafmilderung gerechnet werden kann.

 

Weiterbildung Export Compliance

Aktuell und praxisorientiert bietet der Wirtschaftscampus die Ausbildung zum Export Compliance Officer an.

Der Certified Export Compliance Officer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Organisation und die Umsetzung aller notwendigen Aufgaben und Maßnahmen im Bereich der Exportkontrolle. Darüber hinaus überwacht er die Einhaltung dieser Anforderungen sowie Durchführung aller Exportgeschäfte des Unternehmens.

Schwerpunkte des Zertifizierungs-Lehrgangs sind u.a.:

  • Grundlagen der Export Compliance
  • Genehmigungspflichten und Ausfuhrverfahren
  • Ausgestaltung eines Export-Compliance-Systems (ECS)
  • Technologietransfer und US-Exportkontrollrecht (EAR)
  • Strafrechtliche Risiken, Lieferkettengesetz und US-Exportkontrollrecht (ITAR)

Alle Informationen zu dieser neuen Weiterbildung und zu allen anderen Compliance-Weiterbildungen des Wirtschaftscampus finden Sie hier:

https://www.wirtschaftscampus.de/lehrgaenge/compliance-officer/certified-export-compliance-officer

 

Export Compliance – Darf es ein U-Boot mehr sein?

Fakten

Die deutsche Wirtschaft ist in hohem Maße exportorientiert. Rund jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Gleichzeitig ist Deutschland als rohstoffarmes Land auch auf Importe angewiesen. Trotz dieser Import-Abhängigkeit liegen in Deutschland die Warenausfuhren seit Jahrzehnten über den Wareneinfuhren. Und in den Jahren 2014 bis 2019 wurden neue Rekordüberschüsse bei der Handelsbilanz erzielt: Der Wert der exportierten Waren lag in allen sechs Jahren um mehr als 210 Milliarden Euro über dem Wert der importierten Waren.

Im Jahr 2019 exportierte Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand April 2021) Waren im Wert von 1.328 Milliarden Euro und importierte im Gegenzug Waren im Wert von 1.104 Milliarden Euro – nie zuvor war der Wert der Ex- und Importe höher. Insgesamt erhöhte sich der Warenexport beziehungsweise der Warenimport in den Jahren 1980 bis 2019 jährlich um 5,3 beziehungsweise 4,8 Prozent.

Durch die Corona-Pandemie wurde diese Entwicklung allerdings vorerst gestoppt: Im Jahr 2020 lag der Export bei 1.205 Milliarden Euro und der Import bei 1.025 Milliarden Euro – gegenüber 2019 entsprach das einem Rückgang beim Export um 9,3 und beim Import um 7,1 Prozent.


Quelle: Statistisches Bundesamt 2021
Grafik: WIRTSCHAFTScampus

Prognosen, zum Beispiel des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung für das Jahr 2022, zeigen aber, dass sich diese absteigende Tendenz stabilisieren und im Hinblick auf 2022 die Werte wieder deutlich ansteigen werden. Das IMK geht von einem Wirtschaftswachstum im Jahr 2022 von 4,9% aus.

Export Compliance – Es geht nicht mehr ohne!

Im Rahmen der Globalisierung verkaufen Unternehmen fast aller Branchen und Größen ihre Produkte in viele Länder. Da in diesen Ländern jeweils unterschiedliche Gesetze, technische Vorschriften oder infrastrukturelle Voraussetzungen gelten, müssen exportierende Unternehmen prüfen, ob die Produkte den jeweiligen Gesetzen und geltenden Vorschriften entsprechen. Ihre Lieferkette hängt von der Einhaltung verschiedener Handelsabkommen, internationaler Handelsbestimmungen und der zollrechtlichen Einstufung ab. Doch selbst erfahrene Unternehmen verursachen unbeabsichtigt Import- und Exportverstöße, die zu hohen Strafen und Bußgeldern in Bezug auf Dual-Use-Güter führen können.

Das internationale Geschäft ist komplexer als je zuvor, und deshalb benötigt jedes Unternehmen ein klares Verständnis und eine klare Definition der Regeln der Exportkontrolle, der Zollbehörden und der Exportgesetze. Der Export und natürlich genau so der Import sind zu einem wesentlichen Teil des Tagesgeschäfts geworden. Da das Geschäft vom globalen Handel abhängt, muss das Unternehmen sicherstellen, dass seine Abläufe eine globale Compliance in den Segmenten Import und Export sicherstellen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen ein umfassendes Verständnis für die Gesetze und Vorschriften haben, die ihre Importe und Exporte regeln. Genau hier liegt der Bereich, für den der Export Compliance Officer verantwortlich ist.


Die Einhaltung von Handelsvorschriften ist für den Import und Export von entscheidender Bedeutung und liegt allgemein in der Verantwortung des Unternehmens und speziell im Aufgabenbereich des Export Compliance Officers. Damit Compliance im Import und Export richtig gelebt und umgesetzt wird, muss das Verständnis aufgebaut werden, welche Regeln und Vorschriften für das Unternehmen gelten. Konform zu sein bedeutet, die Anforderungen und Bedürfnisse von Kunden und Lieferanten zu erfüllen und dazu Nachhaltigkeit, langfristig orientiertes Wachstum und individuelle Wettbewerbsvorteile zu unterstützen. Genau hierin liegen die Schlüsselelemente für eine sichere, erfolgreiche und zukunftsorientierte globale Lieferkette. Unter Einhaltung dieser Handelskonformität im Unternehmen kann:

  • der Ruf des Unternehmens und der Mitarbeiter geschützt werden, indem legal und verantwortungsvoll Handel von Gütern betrieben wird,
  • die Gefahr von Geldstrafen und Bußgeldern minimiert werden,
  • die Zufriedenheit der Kunden durch Vermeidung von Verzögerungen beim Versand gefördert werden,
  • die finanzielle Belastung der Unternehmen durch eine reibungslose Abwicklung des Exports vermieden wird.

Einer der Schwerpunkte im Bereich der Export Compliance ist der Bereich Rüstung und Waffen. In diesem Blogbeitrag soll kurz anhand eines Beispiels dargestellt werden, dass Einzelpersonen und Unternehmen in früheren Jahren massiv gegen Compliance-Regeln verstoßen haben, wie wir sie heute kennen.

Basil und seine U-Boote


Basil Zaharoff (* 6. Oktober 1849 † 27. November 1936)
© Bibliothèque nationale de France / Wikimedia Commons

Basil Zaharoff, geboren als Vasileios Zacharias, war ein griechischer Waffenhändler und Industrieller. Als einer der reichsten Männer der Welt zu seinen Lebzeiten wurde er als “Kaufmann des Todes” und “mysteriöser Mann Europas” beschrieben. Sein Erfolg wurde durch seine listige, oft aggressive und scharfe Geschäftstaktik geschmiedet. Dazu gehörte der Verkauf von Waffen an gegnerische Seiten in Konflikten, manchmal die Lieferung gefälschter oder fehlerhafter Maschinen und der geschickte Einsatz der Presse, um Geschäftskonkurrenten anzugreifen.

Als eines seiner größten und zugleich für ihn lukrativsten Geschäfte gilt der Verkauf von insgesamt fünf U-Booten.

1886 kaufte er die Pläne für eines der ersten U-Boote auf der Welt vom Briten George Garrett, ein englischer Erfinder und Geistlicher(!). Aus heutiger Sicht war das daraus gebaute U-Boot mit Namen Nordenfelt I vorsintflutlich. Das U-Boot ließ sich kaum unter Wasser steuern, für jeden Torpedoschuss musste das Schiff auftauchen, die Gefahr, dass die Maschinen komplett ausfielen und das U-Boot sank, hoch. Vieles spricht dafür, dass keines der später gebauten U-Boote jemals funktionsfähig zum Einsatz kam. Trotzdem präsentierte Zaharoff sein Schiff auf mehreren Militärkonferenzen, aber die großen Industriemächte wie die USA lehnten dankend und skeptisch ab. Für Zaharoff kein Grund, eine Niederlage im Verkauf einzugestehen, sondern für ihn die Motivation, das U-Boot nun kleineren Staaten in Europa anzubieten.

Es gelang ihm durch geschicktes Agieren, das untaugliche U-Boot an Griechenland, die Türkei und schließlich an Russland zu verkaufen.

Aus heutiger Sicht liegen hier massive Verstöße gegen Compliance vor. Verständlich, dass an den Regeln des Exports intensiv gearbeitet wurde und so ein komplexes und kompliziertes System entstand.

Heute werden an den Export von Waffen und Rüstungsgütern; aber auch an Güter, die sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken verwendet werden können, hohe Anforderungen gestellt. Es sind eine Vielzahl von nationalen und internationalen Vorschriften zu beachten, sodass im Tagesgeschäft schnell Embargos oder Sanktionslisten übersehen werden können.

Haftung

Aber wer haftet eigentlich bei Verstößen gegen Exportkontrollrecht? Im Gegensatz zu Verstößen gegen Zollbestimmungen, die i.d.R. als steuerrechtlicher Verstoß eingestuft werden, liegt hier i.d.R. ein Verstoß gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht vor.

Je nach Organisation im Unternehmen kommt hier eine persönliche Haftung der Geschäftsführung oder des Ausfuhrverantwortlichen infrage. Der Haftungsmaßstab ergibt sich aus der Frage, ob der Verstoß vorsätzlich der fahrlässig begangen wurde. Ein Export-Compliance-System kann hier wertvolles Indiz dafür sein, dass der Verstoß nur fahrlässig erfolgte.

Ausblick

Ob nun U-Boote in der Vergangenheit oder Güter und Waren in der Gegenwart. Die Export Compliance im Unternehmen wird ein immer signifikanteres Segment im Bereich der Compliance werden als sie es bisher schon ist bzw. sein sollte. Es werden Spezialisten benötigt bzw. bereits tätige Mitarbeiter im Bereich der Compliance müssen eine spezielle Aus- und Weiterbildung erhalten.

Der Export Compliance Officer

Aktuell und praxisorientiert! Seit Dezember 2021 bietet der Wirtschaftscampus die Weiterbildung zum Export Compliance Officer an.

Der Certified Export Compliance Officer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Organisation und die Umsetzung aller notwendigen Aufgaben und Maßnahmen im Bereich der Exportkontrolle. Darüber hinaus überwacht er die Einhaltung dieser Anforderungen sowie Durchführung aller Exportgeschäfte des Unternehmens.

Schwerpunkte des Zertifizierungs-Lehrgangs sind u.a.:
• Grundlagen der Export Compliance
• Genehmigungspflichten und Ausfuhrverfahren
• Ausgestaltung eines Export-Compliance-Systems (ECS)
• Technologietransfer und US-Exportkontrollrecht (EAR)
• Strafrechtliche Risiken, Lieferkettengesetz und US-Exportkontrollrecht (ITAR)

Alle Informationen zu dieser neuen Weiterbildung und zu allen anderen Compliance-Weiterbildungen des Wirtschaftscampus finden Sie hier:
https://www.wirtschaftscampus.de/lehrgaenge/compliance-officer/certified-export-compliance-officer