Bilanz für Bilanzbuchhalter

Die Prüfungsordnung 2020 für Bilanzbuchhalter

Die Prüfungsordnung 2020 für Bilanzbuchhalter

Am 24.12.2020 ist die neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter, die am 23.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, in Kraft getreten.

Im Folgenden wird die neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter in ihren wesentlichen Inhalten dargestellt.

Abschluss

Der Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter bzw. Geprüfte Bilanzbuchhalterin entspricht dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Niveau 6 bedeutet, dass der Abschluss als gleichrangig mit einem Bachelor-Abschluss eingeordnet wird. Dies wird nun auch an der englischen Abschlussbezeichnung Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung deutlich.

Grafik - Stufenmodell des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Quelle: DQR
Grafik: WIRTSCHAFTScampus

Das hohe Niveau des Bilanzbuchhalter-Abschlusses wird deutlich, wenn man auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz zum DQR sieht, welche Fachkompetenz und personale Kompetenz hiermit verknüpft wird:

"Niveau 6 beschreibt Kompetenzen die zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet."

Insbesondere die Sozialkompetenz, die folgendermaßen beschrieben wird:

"In Expertenteams verantwortlich arbeiten oder Gruppen oder Organisationen (Dies umfasst Unternehmen, Verwaltungseinheiten oder gemeinnützige Organisationen.) verantwortlich leiten. Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen. Komplexe fachbezogene Probleme und Lösungen gegenüber Fachleuten argumentativ vertreten und mit ihnen weiterentwickeln."

dürfte dazu geführt haben, dass auch der Bilanzbuchhalter die Fachgebiete Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit in der Prüfung beherrschen soll. In den Prüfungsordnungen anderer Abschlüsse der Niveau Stufe 6 ist schon seit einiger Zeit das Prüfungsfach "Personal und Führung" verankert, der Bilanzbuchhalter-Abschluss ist somit in dieser Hinsicht diesen Anforderungen angepasst worden.

Mit bestandener Bilanzbuchhalter-Prüfung wird der Prüfling vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Für einen sog. AdA-Schein muss ein nach neuer Prüfungsordnung geprüfter Bilanzbuchhalter also nur noch eine mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten absolvieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzung erfüllt ein Teilnehmer i.d.R., wenn er einen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf absolviert hat. Nach der neuen Prüfungsordnung haben auch Absolventen der Berufsakademien nach 1-jähriger Berufserfahrung die Möglichkeit, die Bilanzbuchhalter-Prüfung abzulegen. Durch die neue Prüfungsordnung 2020 wurde die Bedeutung der Berufspraxis deutlich gesenkt.

Grafik zu den Zulassungsvoraussetzungen Bilanzbuchhalter

Grafik: WIRTSCHAFTScampus

* Darunter fallen folgende Abschlüsse:

  • Fachwirt/-in
  • Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • Staatl. gepr. Betriebswirt/-in
  • Wirtschaftswissenschaftlicher Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie (z.B. Mosbach oder VWA)

Prüfungsfächer

Nach der neuen Prüfungsordnung muss der Prüfling sieben Prüfungsfächer bewältigen. Die Prüfungsordnung spricht von sog. "Handlungsbereichen".

Handlungsbereiche
1) Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
2) Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
3) Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
4) Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
5) Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
6) Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
7) Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Im Teilbereich Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, werden sowohl die Abschlusserstellung nach nationalen Vorschriften als auch nach internationalen Standards abgefragt. Allerdings ist der internationale Anteil nach IFRS auf grundlegende Aspekte beschränkt. Wer hier eine Vertiefung wünscht muss im Anschluss eine Anpassungsfortbildung zum Bilanzbuchhalter International besuchen.

Die Prüfungsordnung sieht hierfür auch eine Prüfung zum Bilanzbuchhalter International vor.

Prüfungsumfang/ -ablauf

Alle Prüfungsfächer sind zu einem Prüfungstermin vorzubereiten. Dies wird auch deshalb erforderlich, weil in den Prüfungen Fragen aus mehreren Handlungsbereichen gemischt werden. Der DIHK hat hierzu inhaltlich eine Strukturierung der schriftlichen Prüfung veröffentlicht aus der die Gewichtung der Teilbereiche hervorgeht.

Regelung seit 1.1.2016
PrüfungsfächerDauer
SCHRIFTLICHE PRÜFUNG 
Schwerpunkt:
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen (ca. 75 Punkte)
+ IKS (ca. 12 Punkte) + Kommunkation u. Führung (ca. 13 Punkte)
240 Min.
Schwerpunkt:
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten (ca. 50 Punkte)
+ Finanzmanagement (ca. 38 Punkte) + Kommunikation u. Führung (ca. 12 Punkte)
240 Min.
Schwerpunkt:
Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen (ca. 62 Punkte)
+ Kosten- und Leistungsrechnung (ca. 38 Punkte)
240 Min.
MÜNDLICHE PRÜFUNG 
Präsentation und Fachgespräch45 Min.

Hervorzuheben ist, dass die neue Prüfungsordnung 2020 keine mündliche Ergänzungsprüfung vorsieht, andererseits aber jede Aufgabenstellung mit mindestens 50 Punkten bestanden werden muss. Die Note ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den drei schriftlichen Klausuren.
Folgendes Beispiel verdeutlicht die Situation:

z.B.Klausur 1Klausur 2Klausur 3Punkte-Durchschnitt
Punkte85353652 --> nicht bestanden, da Klausur 2 und 3 < 50 Punkte
Punkte55525855 --> bestanden

An der mündlichen Prüfung darf der Prüfling nur teilnehmen, wenn der schriftliche Teil bestanden ist. Der Prüfungsteilnehmer wählt das Thema seiner Präsentation aus dem Prüfungsgebiet "Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten" selbst und bereitet es zu Hause vor. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

Nach der Prüfungsordnung kann sich das anschließende Fachgespräch auf alle Prüfungsfächer beziehen, d.h. der Prüfungsteilnehmer muss sich auf die mündliche Prüfung in der vollen Breite des Prüfungsstoffes vorbereiten, wobei zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung in der Regel mehrere Monate vergehen. Das Ergebnis aus dem Fachgespräch wird gegenüber der Präsentation doppelt gewichtet, dann wird ein arithmetisches Mittel als Ergebnis der mündlichen Prüfung gebildet.

Zur Verdeutlichung folgende Beispiele:

 Präsentation FachgesprächPunkte-Durchschnitt
Punkte70 40 
Gewichtung70+40 x 250 --> bestanden
Punkte40 54 
Gewichtung40+54 x 249 --> nicht bestanden

Im letzten Schritt wird aus der schriftlichen und mündlichen Bewertung das arithmetische Mittel als Gesamtnote festgestellt.

Wiederholung der Prüfung

Nach der neuen Prüfungsordnung von Dezember 2020 wird zur Wiederholungsprüfung nochmals klargestellt:
Wenn eine Aufgabenstellung aus der schriftlichen Prüfung nicht bestanden wurde, muss der Prüfungsteilnehmer die gesamte schriftliche Prüfung, d.h. alle Aufgabenstellungen wiederholen. Dies ist nach der Neuregelung, nach der nun jede Leistung einzeln bestanden werden muss, als Verschärfung der Anforderungen zu bewerten. Insgesamt sind zwei Wiederholungen möglich.

Fazit

Die neue Prüfungsordnung stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Die Breite und Tiefe in der hier geprüft wird erfordert eine systematische und zielgerichtete Prüfungsvorbereitung. Da die Prüfungsvorbereitung in der Regel neben einer Berufstätigkeit erfolgt, ist ein schlankes aber effektives Konzept zu bevorzugen, um die Doppelbelastung zeitlich und mengenmäßig zu minimieren.

Der Fernlehrgang des WIRTSCHAFTScampus bereitet in ca. 18 Monaten auf diese komplexe Prüfung vor. Aufgrund der langjährigen Prüfungserfahrung unsere Dozenten und qualitativ hochwertiger Lehrbriefe können wir eine gezielte Prüfungsvorbereitung gewährleisten. In den Präsenzphasen werden zudem klausurtypische Aufgabenstellungen vertieft. Eine Selbstkontrolle während des Lehrgangs ist durch umfangreiche Übungsaufgaben in Lehrbriefen und dem eLearningbereich gegeben.

Nützliche Informationen
Persönliche Beratung

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Geprüfte*r Bilanzbuchalter*in

Wir bieten einen kompletten Fernlehrgang zum Bilanzbuchhalter IHK und eine 3-tägige Prüfungsvorbereitung als optionale Vorbereitung auf die IHK Prüfungen.